KFA bei Teil-VU und Schluss-Urteil und Zweitem VU

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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StefanieNRW
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#1

08.11.2014, 08:08

Hallo zusammen ... ich bin neu hier und habe keine Ahnung, ob meine Frage hier richtig ist. Aber vielleicht kann mir ja geholfen werden :smile: :knutsch

Folgendes:
Wir sind Kläger. Es erging ein Teil-VU und Schluss-Urteil.
Kostenentscheidung: 12 % Kläger, 88 % Beklagte.
Dagegen legte die Beklagte Einspruch ein.
Es erging Zweites VU, dass das Teil-VU und Schluss-Urteil aufrechterhalten bleibt.
Kostenentscheidung: Beklagte trägt Kosten dieses Verfahrens.
Hiergegen wurde keine Berufung seitens der Beklagten eingelegt.

Jetzt soll ich Kostenfestsetzung beantragen.
Muss ich zwei gesonderte Anträge machen, einmal Kostenausgleichung und einmal Kostenfestsetzung?
Und welche Gebühr entsteht denn für das Zweite VU?

Also irgendwie stehe ich hier vollkommen auf der Leitung :?: :oops:

Lieben Dank schon mal im Voraus :thx :thx :thx
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#2

08.11.2014, 11:37

Ich bin leider aus der Kostenthematik etwas raus, aber nach meiner Erinnerung entsteht keine zusätzliche Gebühr (mehr) für den Einspruch. Gab es denn Termin? Und wie genau ist die zweite Kostenentscheidung formuliert? Bezieht sie sich auf das Verfahren über den Einspruch oder auf den gesamten Rechtsstreit?
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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StefanieNRW
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#3

08.11.2014, 12:21

Es gab zwei Termine.
Die Kostenentscheidung im Verfahren über den Einspruch lautet: Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Beim Teil-VU + Schlussurteil lautet die Kostenentscheidung: Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.
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#4

08.11.2014, 12:43

Aufgrund des geschilderten SV mit der Kostenquotelung in der ersten KGE gehe ich mal davon aus, dass die 1,2 TG bereits zu dieser Zeit entstanden ist. Dann gibt es für die 2. KGE keine Gebühr mehr, allenfalls Reisenkosten. Die 2. KGE hätte besser lauten sollen: Die "weiteren" Kosten trägt ...
~ Grüßle ~
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#5

10.11.2014, 12:03

Ich hab jetzt nochmals nachgesehen und die 2. KGE lautet in der Tat: Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

:thx
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