Alte/neue gebühren?
Verfasst: 06.11.2014, 15:29
Hallo,
wir haben für unseren Mandanten Widerspruch gg. Mahnbescheid eingelegt am 01.07.2013, die Anspruchsbegründung der Gegenseite datiert vom 04.09.2013 und ist uns zugegangen am 09.10.2013. Nach welchem Recht muss ich jetzt die Schlussrechnung erstellen? Nehme ich hierfür die alten oder neuen Gebühren?
Danke schon mal.
wir haben für unseren Mandanten Widerspruch gg. Mahnbescheid eingelegt am 01.07.2013, die Anspruchsbegründung der Gegenseite datiert vom 04.09.2013 und ist uns zugegangen am 09.10.2013. Nach welchem Recht muss ich jetzt die Schlussrechnung erstellen? Nehme ich hierfür die alten oder neuen Gebühren?
Danke schon mal.