Mehrwertsteuer nachträglich festetzen lassen !

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Skyline
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#1

06.11.2014, 10:09

Hallo,

wenn man fälschlicherweise davon ausgegangen ist, dass der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, dies aber nun doch nicht der Fall ist, kann man die Mehrwertsteuer noch nachträglich festsetzen lassen?

:thx
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LuzZi
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#2

06.11.2014, 10:17

Klar, kannst Nachfestsetzung beantragen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Skyline
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#3

06.11.2014, 10:21

Gott sen Dank ! Ok, ganz normaler Kostenfestsetzungsantrag abzgl. bereits festgesetzter Betrag ? so dass nur Mehrwertsteuer offen bleibt oder wie?
:thx
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#4

06.11.2014, 10:23

Ja, so würde ich das machen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

14.06.2018, 14:10

Hallo zusammen, ich habe auch die Nachfestsetzung der Steuer beantragt und jetzt verlangt die Gegenseite einen Nachweis, dass die Mandantin nicht Vorsteuerabzubgsberechtigt ist.

Ich habe jetzt in § 104 ZPO gelesen, dass zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers genügt, dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.

Muss ich noch was nachweisen? Was meint ihr? Reicht hier die Erklärung meiner Chefin, dass sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder brauche ich ein Schreiben der Mandantin?
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Adora Belle
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#6

14.06.2018, 14:44

Wenn man vorher das Gegenteil erklärt hat, halte ich es schon für sinnvoll, die Erklärung der Mandantin einzuholen. Ich erinnere mich, dass die RPfls letztens darüber diskutiert haben. Evtl schaust Du dort mal nach.
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