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Gerichtskosten

Verfasst: 05.11.2014, 13:21
von JanineMo
Hallo Ihr Lieben,

wir haben gegen unseren Mandanten MB beantragt, sodann einen VB. Gegen diesen wurde durch die neuen Prozessbevollmächtigten Einspruch eingelegt. Wir erhielten die Gerichtskostenrechnung, zuvor hatten wir aber mit der GS telefoniert und uns auf einen Vergleichsbetrag geeinigt.

Wir warteten mit der Anspruchsbegründung und Zahlung der Gerichtskosten bis zur gesetzten Frist. Der Mandant zahlte auch. Wir haben dem Gericht gegenüber mitgeteilt, das die Angelegenheit nach erfolgter Zahlung erledigt ist.

Nun bekamen wir eine Mahnung über die Gerichtskosten.

Fallen diese überhaupt an? Wir haben ja noch nicht mal den Anspruch begründet?

Danke schon mal für Eure Hilfe

Re: Gerichtskosten

Verfasst: 05.11.2014, 14:12
von Tine Dea
Welche Gerichtskosten meinst du denn? Die für den MB oder die für das streitige Verfahren nach Einspruch?

Re: Gerichtskosten

Verfasst: 05.11.2014, 14:13
von JanineMo
Sorry die für das streitige Verfahren. Die für den MB hatten wir ja bezahlt.

Re: Gerichtskosten

Verfasst: 05.11.2014, 14:16
von Tine Dea
Hattet ihr den Antrag auf Abgabe ans Streitgericht bereits im MB-Antrag mitaufgenommen?

Re: Gerichtskosten

Verfasst: 05.11.2014, 14:20
von Frau Cindy
Durch den Einspruch wird das Verfahren automatisch an das Streitgericht abgegeben. Von daher dürfte aufgrund der Erledigungserklärung (sofern keine Kostenentscheidung getroffen wurde) noch eine halbe Gerichtsgebühr zu zahlen sein.

Re: Gerichtskosten

Verfasst: 05.11.2014, 14:54
von JanineMo
Eine Kostenentscheidung wurde nicht getroffen.

Was mach ich nun mit der Mahnung? Bzw. muss ich beim Gericht nen bestimmten Antrag stellen, zwecks Gebührenreduzierung? :?:

Re: Gerichtskosten

Verfasst: 06.11.2014, 14:09
von JanineMo
Kann mir keiner weiterhelfen? :?

Re: Gerichtskosten

Verfasst: 06.11.2014, 14:26
von Tine Dea
Wie Frau Cindy schon sagte, wird ja nach Einspruch gegen den VB automatisch ins streitige Verfahren übergeleitet. Ich würde also die angemahnten Gebühren zahlen.

Re: Gerichtskosten

Verfasst: 06.11.2014, 14:35
von Pitt
Als Antragsteller seid Ihr grundsätzlich Kostenschuldner der Gerichtskosten, bis eine anderweitige Kostenentscheidung ergeht.
Normalerweise erfolgt bei Erledigung der Hauptsache nach § 91a ZPO eine Kostenentscheidung, es sei denn, es gibt gleichlautende Erledigungserklärungen beider Parteien, in denen man ausdrücklich auf eine Kostenentscheidung des Gerichts verzichtet. In diesem Fall würden sich dann die beim Streitgericht einzuzahlenden 2,5 Gerichtskosten von 1,0 reduzieren (Nr. 1211 GKG KV). Falls jetzt statt 0,5 GK 2,5 GK angefordert werden, dann würde ich mal beim Streitgericht anrufen, ob evtl. eine Kostenentscheidung ergangen ist, die Euch noch nicht vorliegt, denn dann findet keine Reduzierung der Gerichtskosten statt.

Re: Gerichtskosten

Verfasst: 10.11.2014, 08:43
von JanineMo
Guten morgen,

bei Gericht ist natürlich keiner telefonisch zu erreichen :cry: ..... Kann ich das auch schriftlich machen? Wenn ja, wie kann ich das am besten formulieren? Sorry stehe irgendwie total auf dem Schlauch...... :?