Hier schreibst du auf einmal was von 0,6? Wieso? Oben im ersten Beitrag hast du sowas doch nicht geschrieben, wo kommt das auf einmal her?ReNo2014 hat geschrieben:In meinem Fall wäre doch hier dein erstes Beispiel zutreffend. Ich verstehe nur nicht wie ich die Gebühr 3402 abrechnen soll.
3305
7002
3100
abzgl. Anrechnung
3401
3402 (eig. 1,2 Terminsgebühr und nicht wie der Korrespondenzanwalt angegeben hat -> 0,6 Gebühr)?
Ich fürchte, wir reden aneinander vorbei, denn irgendwie verstehe ich deine Frage nicht richtig.