Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
Verfasst: 05.11.2014, 12:47
Hallo, haben in einer mietrechtlichen Angelegenheit einen Mahnbescheid beantragt sowie den Mandanten im gerichtlichen Verfahren vertreten. Für den Termin haben wir einen Terminsvertreter in Untervollmacht beauftragt. Es wurde Gebührenteilung vereinbart.
Dieser hat nunmehr den Termin wahrgenommen und uns seine Rechnung geschickt. Er rechnet ab:
1,3 VG gemäß 3100
1,2 TG gemäß 3104
PP gemäß 7002
- 50 %
19 % MwSt.
Ich mache jetzt unsere Abrechnung für den Mandanten:
1,0 VG gemäß 3305
PP gemäß 7002
1,3 VG gemäß 3100
abzüglich Anrechnung von 1,0
0,65 VG gemäß 3401
1,2 TG gemäß 3402
PP gemäß 7002
Meine Frage ist jetzt, hätte der Terminsvertreter nicht auch eine voll 1,2 TG abrechnen müssen, da wenn wir die jetzt in unsere Rechnung einfügen, einen höheren Betrag bekommen würden.
Dieser hat nunmehr den Termin wahrgenommen und uns seine Rechnung geschickt. Er rechnet ab:
1,3 VG gemäß 3100
1,2 TG gemäß 3104
PP gemäß 7002
- 50 %
19 % MwSt.
Ich mache jetzt unsere Abrechnung für den Mandanten:
1,0 VG gemäß 3305
PP gemäß 7002
1,3 VG gemäß 3100
abzüglich Anrechnung von 1,0
0,65 VG gemäß 3401
1,2 TG gemäß 3402
PP gemäß 7002
Meine Frage ist jetzt, hätte der Terminsvertreter nicht auch eine voll 1,2 TG abrechnen müssen, da wenn wir die jetzt in unsere Rechnung einfügen, einen höheren Betrag bekommen würden.