Also ihr meint jetzt eine Rg über alle Tätigkeiten, entsprechend:
3305
7002
3100
abzgl. Anrechnung
3104
7002
davon die Hälfte kriegt der Korrespondenzanwalt?
Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
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Und deshalb schreibst du dem Anwalt noch mal und weist ihn darauf hin, dass die Gebührenteilung anders gemeint war, als sich aus seiner Abrechnung ergibt, da alle insgesamt anfallenden Gebühren geteilt werden sollen. Und weiter schreibst du, dass du um Übersendung einer korriegierten Abrechnung bittest, damit dem Mandanten die Kosten insgesamt in Rechnung gestellt werden können und dann der hälftige Betrag an ihn (den Anwalt) ausgekehrt werden kann.Liesel hat geschrieben:Nein, kannst du nicht, weil die Rechnung des UBV verkehrt ist.
Er müßte eine Rechnung stellen über 0,65 nach 3401 und 1,2 TG nach 3402.
Ihr berechnet dem Mandanten dann die bei euch entstandenen Gebühren.
Wenn der Mandant die Zahlung komplett geleistet hat, muß zwischen den Anwälten die interne Gebührenteilung erfolgen.
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Hohe Schlagzahl hier im Moment, ich komme gar nicht richtig hinterher,
ABER:
ABER:
jetzt hast du das System verstanden (das fettgedruckte).ReNo2014 hat geschrieben:Also ihr meint jetzt eine Rg über alle Tätigkeiten, entsprechend:
3305
7002
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abzgl. Anrechnung
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davon die Hälfte kriegt der Korrespondenzanwalt?
Zuletzt geändert von Kikki-Fee am 06.11.2014, 08:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Wenn du deine letzte Berechnung mit meinen Ausführungen vergleichst, wirst du merken, daß das noch nicht ganz stimmt.
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Laß die 3305 und die entsprechende Anrechnung weg.
Ansonsten ist deine Berechnung aus #35 jetzt korrekt.
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@Liesel: Wenn ich diese Berechnung nehme, muss der KA aber seine Rechnung ändern? Habe ich das jetzt richtig verstanden. Aber dann ist es doch auch keine Gebührenteilung mehr? Ich versteh gar nichts mehr.
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Und in #35 hast du jetzt auch wieder die 3402 drin, die du in #31 vergessen hattest.
Wie gesagt, ich würde den KA anschreiben und ihn darauf hinweisen, dass anders abzurechnen ist, du kannst ihm ja auch die Rechnung vorsetzen, nämlich die, die du in #35 hattest und dann schreibst du dazu, dass entsprechend der Gebührenteilung 50 % an ihn zu zahlen sind.
Ich muss jetzt los (Zug fährt), versuch mal, das morgen noch mal in Ruhe zu überdenken, wenn die grauen Zellen ausgeruht sind, kannst du noch mal rangehen. Wenns dann noch ein Verständnisproblem gibt, klären wir das auch noch.
Wie gesagt, ich würde den KA anschreiben und ihn darauf hinweisen, dass anders abzurechnen ist, du kannst ihm ja auch die Rechnung vorsetzen, nämlich die, die du in #35 hattest und dann schreibst du dazu, dass entsprechend der Gebührenteilung 50 % an ihn zu zahlen sind.
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Die Gebührenteilung zwischen den Anwälten wird intern vorgenommen.
Der Mandant gleicht die Rechnung des HBV (ihr) und des UBV aus. Sobald das geschehen ist, muss der UBV die Gebührenteilung vornehmen und an euch die entsprechende Differenz ausgleichen.
Anderer Weg ist der, daß der UBV euch seine Rechnung schickt, ihr den Mandanten um Überweisung des Gesamtbetrages an euch bittet und ihr dann die Hälfte an den UBV zahlt.
Der Mandant gleicht die Rechnung des HBV (ihr) und des UBV aus. Sobald das geschehen ist, muss der UBV die Gebührenteilung vornehmen und an euch die entsprechende Differenz ausgleichen.
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