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Rechnungsstellung Arbeitsrecht

Verfasst: 31.10.2014, 15:58
von Swifty
Hallo zusammen,

ich muss gerade eine arbeitsrechtliche Sache abrechnen, bei der ich verzweifle. Der Mandant kam mit einer Kündigung, also Klage zum ArbG. Dabei wurde auch gleich noch eine Lohnforderung des Mandanten mit verhandelt, in der der RA vorher nicht tätig war. Es kam schließlich zu einem Vergleich, der beide Forderungen umfasste: Arbeitsverhältnis wird aufgelöst, für Verlust des Arbeitsplatzes und Forderung wird Betrag X gezahlt.

Jetzt muss ich das abrechnen und komme nicht weiter. Streitwert für Kündigungsschutzverfahren bspw. 4000 EUR, Forderung 2000 EUR, für Vergleich also 6000 EUR. Jetzt rechne ich für das Kündigungsschutzverfahren die Verfahrens- und Terminsgebühr, jeweils uas 4000 EUR ab (zzgl Port, Fahrtkosten etc) und für den Vergleich die Nr. 1000 VV RVG aus 6000 EUR.

Jetzt kommt ja noch die "Mitverhandlung" der zweiten Sache dazu, da die Termine einfach zusammnegelgt wurden und ich ja insofern auch nur das eine Vergleichsprotokoll hab. Hier dann auch Verfahrens- und TErminsgebühr aus 2.000 EUR und nochmal die Einigungsgebühr aus 6000 EUR?? Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld dann je zur Hälfte? Eigentlich muss ich ja für die beiden Verfahren auch getrennte Rechnungen schreiben oder kann man das zusammenpacken? Ich bin echt überfragt und über jeden Hinweis dankbar! Danke schon mal dafür... :(

Re: Rechnungsstellung Arbeitsrecht

Verfasst: 31.10.2014, 16:25
von Anahid
Die Lohnforderung, in der Du vorher nicht tätig warst, war aber gerichtlich anhängig?

Und nein, Du musst nur eine einzige Rechnung machen.

Da ich gleich nach Hause will, hier schnell die Lösung für beide Fälle (aber nur, weil Du RA bist und ich in Eile. Sonst gibt es keine Komplettlösungen :twisted: )

Wenn die Lohnforderung gerichtlich anhängig war:

Streitwert: 6.000,00 €
1,3 VG Nr. 3100
1,2 TG Nr. 3104
1,0 EG Nr. 1003
Fahrtkosten Nr. 7003
Abwesenheitsgeld Nr. 7005
PTA Nr. 7002
MwSt Nr. 7008


Wenn die Lohnforderung nicht gerichtlich anhängig war:

1,3 VG Nr. 3100 aus SW 4.000
0,8 VG Nr. 3101 aus SW 2.000
(Abgleich - beide Gebühren zusammen dürfen nicht höher sein als eine 1,3 aus SW 6.000)
1,2 TG Nr. 3104 aus SW 6.000
1,0 EG Nr. 1003 aus SW 4.000
1,5 EG Nr. 1000 aus SW 2.000
(Abgleich - beide Gebühren zusammen dürfen nicht höher sein als eine 1,5 aus SW 6.000)
Fahrtkosten Nr. 7003
Abwesenheitsgeld Nr. 7005
PTA Nr. 7002
MwSt Nr. 7008

Re: Rechnungsstellung Arbeitsrecht

Verfasst: 31.10.2014, 16:25
von Adora Belle
War denn die Lohnforderung überhaupt schon anhängig? So wie ich das sehe gibt es nur ein Verfahren.

Das ist ein ganz normaler Mehrvergleich, wie er hundertfach im Forum diskutiert und vorgerechnet wurde. Hast Du keinen Kommentar zur Hand, oder einen Gebührenleitfaden oder sonst irgendwelche Literatur? Solltest Du Dir schnellstens beschaffen, das ist Basiswissen für die Abrechnung.

Schau mal unter dem Stichwort Mehrvergleich nach, und poste hier Deine Erkenntnisse, dann kann man das diskutieren. Sorry, dass ich Dir das jetzt nicht hier vorrechne, aber wenn wir vom Azubi einen Abrechnungsvorschlag verlangen, dann auch vom RA. :wink:

Edit: Ah, Mist. Zu langsam. Na gut, ist ja auch Wochenende. 8)

Re: Rechnungsstellung Arbeitsrecht

Verfasst: 01.11.2014, 23:53
von jojo
Wie AB...

Re: Rechnungsstellung Arbeitsrecht

Verfasst: 06.11.2014, 11:30
von Swifty
Hallo und vielen Dank für die Antworten! Tatsächlich war die zweite Sache schon anhängig... Abrechnung hat Dank Eurer Hilfe und Nachsicht :wink: gut geklappt!

Danke auch für den RA-Bonus :wink2 Tatsächlich ist es einfach ätzend, dass das Kostenrecht in der Ausbildung völlig zu kurz kommt und eigentlich nur am Rande angeschnitten wird. Für einen guten Buchtipp für allerlei Abrechnungen wäre ich daher ebenfalls dankbar!

Euch eine schöne Woche,
viele Grüße

Swifty

Re: Rechnungsstellung Arbeitsrecht

Verfasst: 06.11.2014, 11:43
von Kikki-Fee
Swifty hat geschrieben:Für einen guten Buchtipp für allerlei Abrechnungen wäre ich daher ebenfalls dankbar!
Immer wieder den Enders, "RVG für Anfänger"

http://www.soldan.de/epages/Soldan.sf/d ... cts/123495

Re: Rechnungsstellung Arbeitsrecht

Verfasst: 06.11.2014, 15:47
von Swifty
:thx