Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
-
Petra S.
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 91
- Registriert: 14.12.2010, 14:40
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Osnabrück
#1
27.10.2014, 17:48
Hallo zusammen,
irgendwie habe ich gerade eine Denkblockade...
Und zwar ist gegen unseren Mandanten ein VU ergangen (keine Verteidigungsabsicht angezeigt), gegen das wir Einspruch eingelegt haben. Es wurde dann ein Termin anberaumt, aber vor dem Termin wurde von hier aus der Einspruch zurückgenommen. Termin wurde aufgehoben, Kostenlast für unseren Mandanten.
Die Gegenseite beantragt jetzt in der Kostenfestsetzung eine 0,5 Terminsgebühr. Zu Recht?
Aus dem Bauch her hätte ich die auch abgerechnet, aber mein Chef bringt mich jetzt gerade völlig durcheinander...
Könnt Ihr mir auf die Sprünge helfen?
Lieben Gruß,
Petra
-
rfa-mo
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 45
- Registriert: 24.09.2014, 12:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
#2
27.10.2014, 17:57
Eine 0,5 Terminsgebühr nach 3105 VV RVG kann die Gegenseite abrechnen
Da steht
"...indem eine Partei nicht ordnungsgemäß vertreten ist"
Also hier die Säumis der Verteidigungsabsicht
-
Petra S.
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 91
- Registriert: 14.12.2010, 14:40
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Osnabrück
#3
27.10.2014, 18:02
Super! Das ging ja schnell! Also lag ich ja doch gar nicht so falsch.