Verbundene Verfahren vor dem Sozialgericht, wie abrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tasha1311
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#1

27.10.2014, 14:07

Hallo, ich brauch' leider mal wieder eure Hilfe, komme nicht weiter...

Mein Chef hat mir 4 Akten auf den Tisch geknallt und gesagt, dass ich in der Sozialgerichtssache abrechnen soll. Es ist ein Hauptverfahren samt drei hinzu verbundenen Verfahren, diese sind vor dem Gerichtstermin hinzu verbunden worden.

- Bei dem Hauptverfahren haben wir im Juli 2012 Klage eingereicht waren nicht vorgerichtlich tätig, Beschluss vom SozG: "Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht ab Klageerhebung Prozesskostenhilfe bewilligt".

- Bei dem ersten hinzuverbundenen Verfahren waren wir vorgerichtlich tätig (Widerspruch eingelegt), Klage wurde im Februar 2013 eingereicht, Beschluss vom SozG: "Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht ab Klageerhebung Prozesskostenhilfe bewilligt".

- Bei dem zweiten hinzuverbundenen Verfahren sind wir auch vorgerichtlich tätig geworden (wieder Widerspruch), Klage wurde im November 2013 eingereicht, Beschluss vom SozG: "Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht ab Klageerhebung Prozesskostenhilfe bewilligt"

- Beim dritten hinzuverbundenen Verfahren waren wir nicht vorgerichtlich tätig, Klage wurde im April 2014 eingereicht, Beschluss vom SozG: "Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht ab Klageerhebung Prozesskostenhilfe bewilligt"

Im September 2014 hat das SozG in dem Hauptverfahren Beschluss erlassen, in dem es heißt: Die Streitsachen "Hauptsache/12", "Verbund1/13", "Verbund 2/13" und "Verbund 3/14" werden gem. § 113 Abs. 1 SGG zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und unter dem Az.: "Hauptsache/12" fortgeführt.

Nun habe ich ein paar Fragen dazu... und zwar:

1. Die Verfahrensgebühr fällt ja für jedes Verfahren einzeln an, die Termingebühr nur einmal oder? Kann ich da die Termingebühr ein bisschen erhöhen oder muss ich trotzdem die Mittelgebühr aus Mindest- und Höchstgebühr nehmen?

2. Ist es richtig, dass ich zwei Verfahren nach dem alten Gebührenrecht und die anderen zwei nach dem neuen Gebührenrecht abrechnen muss? Wenn ja wie mache ich es dann mit der Termingebühr, wenn ja alle Verfahren miteinander verbunden wurden? Nach altem oder neuen Recht?

3. Die außergerichtliche Tätigkeit von zwei hinzuverbundenen Verfahren kann ich nicht abrechnen weil es in den Beschlüssen heißt "... ab Klageerhebung Prozesskostenhilfe bewilligt" oder?

Ohhh Gotttt ich weiß überhaupt nicht, wie ich da überhaupt anfangen soll abzurechnen, bitte bitte helft mir :cry:
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Anahid
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#2

28.10.2014, 11:36

1. VG = richtig, TG - Erhöhung kannst Du versuchen. Ist fraglich, ob das bei PKH durchgeht.

2. VG = richtig, TG - würde ich nach neuem Recht abrechnen

3. Außergerichtliche Tätigkeiten kann man nie über PKH abrechnen. Da hätte dann Beratungshilfe beantragt werden müssen.

Sorry, für das kurz angebundene. Bin aber grad im Stress. :knutsch
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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