Gegenstandswert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nicolina
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#1

23.10.2014, 17:57

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Unser Mandant bekommt von einem Mobilfunkanbieter diverse Rechnungen und Mahnungen. Diesen Mobilfunkvertrag hat er aber angeblich nie abgeschlossen. Wir korrespondierten außergerichtlich mit der Gegenseite. Ich soll die Akte nunmehr abrechnen. Aber welchen Gegenstandswert kann ich hier ansetzen? Die Rechnungen beliefen sich nur auf ca. 15 €.

Danke schonmal für die Hilfe :) :D
Zuletzt geändert von Nicolina am 24.10.2014, 09:00, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

23.10.2014, 18:07

Gegenstandswert ist der Rechnungswert. Denn das ist ja das, was Ihr abwenden sollt.
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Adora Belle
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#3

23.10.2014, 18:22

Was ist denn ein diverser Mobilfunkanbieter? :pfeif Oder meinst Du, der Mandant hat diverse Rechnungen bekommen?

Wenn Euer Auftrag sich auf die Beendigung des Vertrags beläuft, dürfte der Gegenstandswert (Vertragslaufzeit x Monatliche Kosten) sein. Wenn es um die einzelne Rechnung geht, ist es halt nur der Rechnungswert.
Nicolina
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#4

24.10.2014, 09:01

Hm.. ok. Also nach langen hin und her schreiben hat der Mobilfunkanbieter dann den Vertrag gekündigt und eine Endabrechnung erstellt. Die ist etwas über 15,00 € :D
Kann ich den Betrag dann einfach als Gegenstandswert nehmen?
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#5

24.10.2014, 09:24

Nein.
Adora Belle hat geschrieben:Wenn Euer Auftrag sich auf die Beendigung des Vertrags beläuft, dürfte der Gegenstandswert (Vertragslaufzeit x Monatliche Kosten) sein.
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#6

24.10.2014, 09:57

Der Vertrag lief ja nicht wirklich. Mandant wurde die Sim-Karte zugeschickt. Er hat die Annahme verweigert und hat immer nur Rechnungen und Mahnungen für das "Starterpaket" bekommen.
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Adora Belle
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#7

24.10.2014, 12:26

Naja, oder halt der Bestand des Vertrages. Ist doch eh schnuppe, im Bereich bis 500 EUR bist Du so oder so.
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