vorläufiges Insolvenzverfahren abrechnen mit 2300 VV RVG?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ina1988
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#1

23.10.2014, 16:56

Hallo, weiß leider nicht weiter und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Kann man das vorläufigen Insolvenzverfahren mit einer Geschäftsgebühr gem. 2300 VV RVG abrechnen? Wir waren auch im nachfolgenden Insolvenzverfahren tätig. Ich würde also die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr Nr. 3317 VV RVG anrechnen. Kann ich das so machen? Oder beinhaltet die Nr. 3317 VV RVG bereits das vorläufige Insolvenzverfahren? (Wir vertreten den Gläubiger)

Im vorläufigen Insolvenzverfahren gab es wohl auch ein Einigungsversuch über einen Teilbetrag. Der wurde uns dann im Insolvenzverfahren zugesprochen und auch ausgekehrt. Hier müsste dann ja die Nr. 1003 VV RVG anfallen, oder muss ich hier die Nr. 1000 VV RVG nehmen?

Danke im Voraus.
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Anahid
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#2

23.10.2014, 18:13

Auch das vorläufige Insolvenzverfahren ist bereits ein Gerichtsverfahren. Sofern Ihr einen Gläubiger im Eröffnungsverfahren vertreten habt, entsteht hierfür die VG nach 3314 VV RVG. Sofern Ihr an der Einigung mitgewirkt habt, kann m.E. eine EG nach 1003 VV RVG abgerechnet werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
ina1988
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#3

24.10.2014, 09:02

:thx :thx :thx
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