Hallo Leute,
vielleicht könnt ihr mir und meinen Kolleginnen auf die Sprünge helfen. Wir haben hier alle unterschiedliche Ansichten oder es unterschiedlich gelernt:
Es geht um eine Abrechnung im ARBEITSRECHT.
Der Beschluss lautet wie folgt:
Streitwert Verfahren 5.595,00 €
Streitwert Vergleich 8.392,50 €
Wir haben eine Rechtspflegerin bei uns in der Kanzlei die uns erklärt hat man rechnet es wie folgt ab:
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV (Wert: 5.595,00 Euro)
0,8 Differenzverfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2 VV (Wert: 2.797,50 Euro)
Angleich gem. § 15 III RVG
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV (Wert: 8.392,50 Euro)
1,0 Einigungsgebühr Nrn. 1003, 1000 VV (Wert: 5.595,00 Euro)
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV (Wert: 2.797,50 Euro)
Angleich gem. § 15 III RVG
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV
Die eine Kollegin sagt, dass sie die TG lediglich aus 5.595,00 € abrechnet und nicht aus dem hohen Wert.
Die andere Kollegin meint sie hat es in der Schule so gelernt wie oben, also aus dem hohen Wert.
Unsere Rechtspflegerin erklärt uns, dass man die TG aus dem hohen Wert bekommt, da man ja im Termin über "alles" verhandelt hat.
Unsere Frage: Wie rechnet ihr sowas ab?
Vielen lieben Dank schon mal
Abrechnung Arbeitsrecht - 2 Streitwerte
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ob eine TG aus dem nicht anhängigen Wert entstanden ist, hängt davon ab, ob hierüber auch erörtert wurde oder lediglich eine reine Protokollierung erfolgte.
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