Teileinspruch gegen Versäumnisurteil dann Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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nigaro
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#1

23.10.2014, 13:35

Wir haben ein Versäumnisurteil über einen Streitwert von 15.000,00 EUR erwirkt. Hiergegen hat der Beklagte Einspruch eingelegt, diesen dann auf einen Streitwert von 1.250,00 EUR beschränkt. In der mündlichen Verhandlung wurde auf Anraten des Gerichts ein Vergleich geschlossen dergestalt, dass der Beklagte 15.000,00 EUR an den Kläger zu zahlen hat in monatlichen Raten von 250,00 EUR.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wurde auf 15.000,00 EUR, ab dem 10.07.14 auf 1.250,00 EUR und der Vergleichswert auf 15.000,00 EUR festgesetzt.

Nun meine Frage, fällt die 1,2 Terminsgebühr auch über 15.000,00 EUR an, da ja der Vergleich auch die schon titulierten 13.750,00 EUR umfasst oder nur
0,5 TG aus 13.750,00 EUR
und 1,2 TG aus 1.250,00 EUR.

Die 1,3 VG und die 1,0 Einigungsgebühr aus 15.000,00 EUR sind klar.

Ich bedanke mich schon jetzt für eine Antwort.
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niva
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#2

23.10.2014, 13:48

wegen dem VU hast du die 0,5 aus 15.000 € (das kann sich ja nicht im Nachhinein auf 13.750 reduzieren, weil es ja schon aus den 15.000 angefallen ist) und dann, wie du schon richtig erkannt hast, die 1,2 TG aus den 1.250 €. jetzt musst du aber noch den Abgleich nach § 15 III RVG beachten, also max. 1,2 aus 15.000 €.
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#3

23.10.2014, 14:00

Hallo Ninja,

Vielen Dank für die schnelle Antwort, hatte da wohl einen Denkfehler.
nigaro
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#4

24.10.2014, 12:51

Habe die Abrechnung wie folgt erstellt:

1,3 VG aus 15.000,00 845,00
0,5 TG aus 15.00,00 EUR 325,00
1,2 TG aus 1.250,00 EUR 138,00
geprüft nicht mehr als 1,2 TG aus 15.000,00 EUR
1,0 EG aus 15.000,00 EUR 650,00

Mein Chef ist mit der Abrechnung nicht einverstanden und sagt dazu, dass er schließlich in der Verhandlung auch über die schon im VU titulierte Forderung (13.750,00 EUR) und über die streitige Forderung in Höhe von 1.250,00 EUR den Vergleich zur Zahlung von 15.000,00 EUR mit Ratenzahlung geschlossen habe. Dann würde ihm doch eine 1,2 TG aus dem gesamten STW von 15.000,00 EUR zustehen. Wäre schließlich ein Mehrbetrag von 317,00 EUR (780-325-138) in der Abrechnung. Bei einem Vergleich von rechtshängigen und nicht rechtshängigen Ansprüchen würden die STW für die TG auch zusammengerechnet werden.

Hat er RECHT?
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#5

24.10.2014, 12:55

deine Abrechnung hat es doch irgendwie in sich....

wenn ich jetzt hier drüber nachdenke, müsste allerdings bei der Einigungsgebühr § 31b RVG berücksichtigt werden. :kopfkratz schließlich geht es hier doch um eine reine Ratenzahlungsvereinbarung.
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#6

24.10.2014, 13:04

Ergibt sich aus dem Protokoll etwas, worüber erörtert wurde?
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#7

24.10.2014, 13:26

Eine reine Ratenzahlungsvereinbarung ist es nach meiner Ansicht nicht.

Ich schreibe dir mal den Vergleichstext auf:

Der Beklagte zahlt zur Abgeltung der in diesem Rechtsstreit geltend gemachten Forderungen an den Kläger 15.000,00 EUR. Dem Beklagten bleibt es nachgelassen, diesen Betrag in monatlichen Raten von 250 EUR ab Februar 2015 zu tilgen.

Für den Fall, dass der Beklagte mit der Zahlung in Verzug gerät, auch hinsichtlich eines Teilbetrages, wird der gesamte Restbetrag zur Zahlung fällig, zuzüglich der in der Klageschrift geltend gemachten vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 961,28 EUR.

Insofern bleibt es dem Beklagten nachgelassen, die an den Kläger zu erstattenden Verfahrenskosten ebenfalls in monatlichen Raten in Höhe von 250 EUR zu tilgen und zwar im Anschluss an die zu Ziff. 1 festgelegten monatlichen Raten. Insofern ist die Verfallsklausel entsprechend anzuwenden.

Im Protokoll steht noch, dass die Sach- und Rechtslage erörtert und auch über vergleichsweise Einigungsmöglichkeiten gesprochen wurde. Verhandlung wird unterbrochen, nach Wiedereintritt wird dann der Vergleich auf dringendes Anraten des Gerichts geschlossen.

Kannst du damit was anfangen?
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#8

24.10.2014, 13:31

nigaro hat geschrieben:Im Protokoll steht noch, dass die Sach- und Rechtslage erörtert und auch über vergleichsweise Einigungsmöglichkeiten gesprochen wurde.
Dann würde ich deinem Chef zustimmen, daß die TG aus 15.000,00 Euro entstanden ist.
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#9

24.10.2014, 13:59

Danke, dann werde ich es so machen.

Wünsche ein schönes Wochenende.
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