Abrechnung Untervollmacht/Gebührenteilung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Blume13
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#1

21.10.2014, 14:43

Hallo Ihr Lieben,

habe hier eine Sache noch liegen, die ich schon ein bisschen vor mich herschiebe.

Ein Anwalt von uns hat einen Termin in Untervollmacht wahrgenommen und hälftige Gebührenteilung vereinbart. Ich habe dann eine ersten Rechnungsentwurf gemacht

1,3
0,65
1,2
TK
davon die hälfte
zzgl. MwSt

und dann ist mir ja eingefallen, dass die Hauptanwälte ja eigentlich noch ne Rechnung für das Kostenfestsetzungsverfahren bräuchten, sprich eine 0,65 und 1,2 TG und TK, oder nicht?

oder soll ich das nur im Anschreiben mit schreiben, dass falls diese noch benötigt wird, dass diese erstellt wird. Ich weiß auch halt nicht auf wen ich die rechnung ausstellen soll. Ich habe gedacht im Zweifel erstmal auf den Anwalt, da wir hier sonst keine genaueren Informationen haben...

Für eine kurze Rückantwort wäre ich dankbar.

Gruß
Blume13
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Anahid
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#2

21.10.2014, 15:24

Du müsstest eigentlich eine Rechnung über die 0,65 VG + 1,2 TG + PTA + MwSt auf den Namen des Mandanten ausgestellt an die Anwälte übermitteln, damit diese auch die Kostenfestsetzung beantragen können.

Gleichzeitig müsstest Du aber auch eine Rechnung, wie von Dir oben beschrieben, an die gegnerischen Anwälte übersenden, damit der Hälftebetrag an Dich ausgezahlt wird. Dann hättest Du aber zwei Rechnungen und somit doppelten Mehrwertsteuerausweis. Einfacher wäre es daher, wenn Dir die Hauptbevollmächtigten eine Rechnung übersenden, die Du dann ausgleichst. Der Großteil der Gebühren entsteht ja auf Eurer Seite (0,65 + 1,2 = 1,85, während beim HBV nur die 1,3 entsteht).
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#3

21.10.2014, 15:28

Im Anwaltsblatt gab es dazu 2008 einen ausführlichen Beitrag (ab S. 184), in dem genau beschrieben wird, wie man vorgeht. Hier der Link zur Datenbank: http://anwaltsblatt.anwaltverein.de/anw ... nbank.html
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