Auskunftsersuch und Stufenmahnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Christina90
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#1

16.10.2014, 15:25

Hallo Ihr Lieben,

Es geht um Trennungsunterhalt...

kann mir jemand sagen, welchen Streitwert ich nehme wenn es außergerichtlich um Auskunftsersuch und Stufenmahnung ging.

Ich hätte jetzt gesagt, den geforderten Unterhalt x 12? Also Jahreswert? Aber ich hab keine Ahnung vom Familienrecht..
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Liesel
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#2

16.10.2014, 15:37

Was ist denn Stufenmahnung?

Wenn Unterhalt beziffert wurde, dann davon der Jahresbetrag zuzügl. evtl. Rückstände.
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Christina90
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#3

16.10.2014, 15:46

Das weiß ich leider auch nicht :( Steht aber so in dem Schreiben der Gegenseite
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