Hallo Ihr Lieben,
Es geht um Trennungsunterhalt...
kann mir jemand sagen, welchen Streitwert ich nehme wenn es außergerichtlich um Auskunftsersuch und Stufenmahnung ging.
Ich hätte jetzt gesagt, den geforderten Unterhalt x 12? Also Jahreswert? Aber ich hab keine Ahnung vom Familienrecht..
Auskunftsersuch und Stufenmahnung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Was ist denn Stufenmahnung?
Wenn Unterhalt beziffert wurde, dann davon der Jahresbetrag zuzügl. evtl. Rückstände.
Wenn Unterhalt beziffert wurde, dann davon der Jahresbetrag zuzügl. evtl. Rückstände.
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Das weiß ich leider auch nicht Steht aber so in dem Schreiben der Gegenseite