Außergerichtliche Terminsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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DrückdenKnopf
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#1

14.10.2014, 09:06

Morgen alle zusammen,

ich steh ein wenig auf dem Schlauch.

Wir haben unsere Mandantin außergerichtlich vertreten: Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Nun sollen beide Angelegenheiten abgerechnet werden. In beiden Angelegenheiten hat aber ein Termin mit der Gegenseite stattgefunden um die Unterhaltsansprüche zu klären. Ich pappenheimer finde aber die Terminsgebühr für außergerichtliche Termine nicht :/ kann mir jemand kurz auf die Sprünge helfen?

Danke
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niva
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#2

14.10.2014, 09:10

DrückdenKnopf hat geschrieben: Ich pappenheimer finde aber die Terminsgebühr für außergerichtliche Termine nicht :/
weil es die nicht gibt.
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#3

14.10.2014, 09:45

Die gibt es nicht, wie schon niva ausgeführt hat. Terminsgebühr fällt immer nur im gerichtlichen Verfahren an.
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Adora Belle
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#4

16.10.2014, 10:19

Aber Deine Geschäftsgebühr hat einen Rahmen von 0,5 bis 2,5. :wink:
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#5

28.10.2015, 15:41

Bräuchte bitte auch Hilfe:

Für Mandanten haben wir nichts geschrieben an irgendwelche Beteiligte oder Gegner, aber er ist mit ihm zur Besprechung mitgefahren zur Sparkasse.
Er war den ganzen Tag dafür weg.

Wie rechne ich das ab?

1,5 Geschäftsgebühr
Nr. 7005 Abwesenheitsent.

oder wie würdet ihr das abrechnen?
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#6

28.10.2015, 15:46

Welche Sportart? Zivilrecht? Wie lautete der Auftrag? Hat der Anwalt eine Geschäftsreise unternommen, d.h. die politische Gemeinde des Kanzlei- oder Wohnsitzes verlassen?
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#7

28.10.2015, 16:06

Es ist eine Zivilsache gegen eine Sparkasse wegen Grundschulden

Er hat eine Geschäftsreise unternommen, war mehr als vier aber unter 8 Stud weg.
Er hat sozusagen eigentlich zur Beraten und ist mitgefahren zum Termin bei Sparkasse.
Er hat für den Termin auch dsa Land verlassen, saß aber in seinem Auto, und ist mit ihm mitgefahren, so dass keine Gebühren nach 7003 anfielen
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#8

28.10.2015, 16:16

stimmt dann die Abrechnung:

1,3 GG
Nr. 7003 Abwesenheit mehr als 4, weniger als 8 Std?
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#9

28.10.2015, 16:45

Ja, kann man so lassen. Ich würde den Faktor der Geschäftsgebühr erhöhen.
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#10

28.10.2015, 16:48

:thx
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