Verwaltung-, Widerspruch- gerichtl. Verfahren Anrechnung
Verfasst: 11.10.2014, 23:19
Hallo @ll!!
Ich stehe gerade voll auf dem Schlauch.
Verwaltungsverfahren: 1,3 Geschäftsgebühr nach 3100 (Gegenstandswert 5.000) = 393,90
Widerspruchsverfahren: 1.8 Geschäftsgebühr nach 3100 (Gegenstandswert: 5.000) = 545,60
abzgl. Anrechnung aus Verwaltungsverfahren 0,65 = 196,95
Verfahrensgebühr: 1,3 (Gegenstandswert 5. 000) = 393,90
wenn ich jetzt wieder Anrechnung (nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 , muss ich dann 0,75 nehmen?
und was bekomme ich bei 0,75 dann raus? es muss ja mehr als 0,65, also mehr als 196,95, aber ich kriegs nicht ausgerechnet.
Oder sind das einfach 196,95+ 19,70 = 216,65?
Wer weiß was?
Ich stehe gerade voll auf dem Schlauch.
Verwaltungsverfahren: 1,3 Geschäftsgebühr nach 3100 (Gegenstandswert 5.000) = 393,90
Widerspruchsverfahren: 1.8 Geschäftsgebühr nach 3100 (Gegenstandswert: 5.000) = 545,60
abzgl. Anrechnung aus Verwaltungsverfahren 0,65 = 196,95
Verfahrensgebühr: 1,3 (Gegenstandswert 5. 000) = 393,90
wenn ich jetzt wieder Anrechnung (nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 , muss ich dann 0,75 nehmen?
und was bekomme ich bei 0,75 dann raus? es muss ja mehr als 0,65, also mehr als 196,95, aber ich kriegs nicht ausgerechnet.
Oder sind das einfach 196,95+ 19,70 = 216,65?
Wer weiß was?