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Verwaltung-, Widerspruch- gerichtl. Verfahren Anrechnung

Verfasst: 11.10.2014, 23:19
von Ida Magdalene
Hallo @ll!! :wink2

Ich stehe gerade voll auf dem Schlauch.
Verwaltungsverfahren: 1,3 Geschäftsgebühr nach 3100 (Gegenstandswert 5.000) = 393,90
Widerspruchsverfahren: 1.8 Geschäftsgebühr nach 3100 (Gegenstandswert: 5.000) = 545,60
abzgl. Anrechnung aus Verwaltungsverfahren 0,65 = 196,95
Verfahrensgebühr: 1,3 (Gegenstandswert 5. 000) = 393,90
wenn ich jetzt wieder Anrechnung (nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 , muss ich dann 0,75 nehmen?
und was bekomme ich bei 0,75 dann raus? es muss ja mehr als 0,65, also mehr als 196,95, aber ich kriegs nicht ausgerechnet.

Oder sind das einfach 196,95+ 19,70 = 216,65?

Wer weiß was?

Re: Verwaltung-, Widerspruch- gerichtl. Verfahren Anrechnung

Verfasst: 13.10.2014, 17:30
von LuzZi
Was genau willst du jetzt abrechnen? Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr? Hast das ein bisschen durcheinander gebracht. Erklär mal bitte den Sachverhalt.

Re: Verwaltung-, Widerspruch- gerichtl. Verfahren Anrechnung

Verfasst: 13.10.2014, 21:20
von Ida Magdalene
LuzZi hat geschrieben:Was genau willst du jetzt abrechnen? Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr? Hast das ein bisschen durcheinander gebracht. Erklär mal bitte den Sachverhalt.
Ich will auf die Verfahrensgebühr die 1/2 Geschäftsgebühr (höchstens aber 0,75) anrechnen. So wie es in den Vorbemerkungen 3 Abs. 4 (vor 3100VV) steht.

Re: Verwaltung-, Widerspruch- gerichtl. Verfahren Anrechnung

Verfasst: 13.10.2014, 21:27
von Soenny
1,3 Geschäftsgebühr nach 3100
Das geht schon nicht.
1.8 Geschäftsgebühr nach 3100
Das geht auch nicht.
Verfahrensgebühr: 1,3
und wo kommt die her?

Die 3100 ist keine Geschäftsgebühr, also welchen Fall möchtest du genau abrechnen und dann machst du noch einmal, nachdem du dir die Anlage 1 zum RVG noch mal genau angesehen hast, einen Vorschlag mit richtigen VV-Nummern ;)

Re: Verwaltung-, Widerspruch- gerichtl. Verfahren Anrechnung

Verfasst: 13.10.2014, 21:53
von Ida Magdalene
Okay, okay ich hab's vertüttelt. aber

1. Gebühr: 2300 VV 1.3 für Vertretung im Verwaltungsverfahren
2. Gebühr: 2300 VV 1,8 abzgl. 0,65 für Vertretung im Widerspruchsverfahren
3. Gebühr 3100 VV 1.3 Verfahrensgebühr (Gericht)
abzgl.? x? (0,75?) : :?: :?: