Kosten Finanzgerichtsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1

10.10.2014, 08:49

Huhu,

ich brauche dringend eure Hilfe! Wir haben gleich ein neues Mandat, bei dem es um einen Abzweigungsantrag des Kindergeldes geht (für einen zurückliegenden Zeitraum von ca. April bis September), den die Familienkasse abgelehtn und den eingelegten Einspruch zurückgewiesen hat.

Wir möchten im ersten Gespräch unserem Mandanten die möglichen anfallenden Kosten für das Verfahren mitteilen. Leider kenne ich mich in Verfahren vor dem Finanzgericht gar nicht aus.

Gibt es hier einen Mindeststreitwert (ich habe im Internet gelesen, mind. 1.500,00 €) oder wird einfach der Kindergeldanspruch für die o.g. Monate addiert und als Streitwert zugrunde gelegt?

Liebe Grüße
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LuzZi
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#2

10.10.2014, 09:04

Also, der Streitwert ist der abgezweigte Kindergeldbetrag für den streitigen Zeitraum. So hat zumindest das FG bei unserer letzten Sache den SW festgesetzt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Muschel
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#3

10.10.2014, 09:09

Ich schließe mich LuzZi an. Hatte eben erst eine Abrechnung in einer FG-Angelegenheit und Streitwert waren die Monate des Kindergeldanspruches die streitig sind.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
LuisaJL
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#4

10.10.2014, 09:30

Hab mich gerade noch einmal beim Finanzgericht versichert. Ihr liegt richtig. Vielen Dank! :huepf
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