Gegenstandswert Beigeladene und Beklagte

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Luzy87
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#1

09.10.2014, 16:54

Hallo Liebe Forum-Gemeinde,

ich habe irgendwie ein Problem bei folgender Sache. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Bin nämlich total am verzweifeln :cry:

Wir vertreten den Beklagten in einem Rechtsstreit vor dem LG. Der Beklagte ist als Testamentsvollstrecker verklagt worden, Zahlungen gemäß eines Testamentes vorzunehmen, welche er eingestellt hat... Es fand ein Termin statt. In diesem haben wir auch 5 von 8 Vermächtnisnehmer "für den Zweck des Abschlusses eines Vergleichs" vertreten und dieses vorher bei Gericht angezeigt. Der Vergleich ist zustande gekommen.

Jetzt soll ich die ganze Sache abrechnen :?

Zu den Gegenstandswerten: In dem Rechtsstreit ging es um EUR 343.000,00, im Vergleich ging es dann noch zusätzlich um Ansprüche nicht am Rechtsstreit beteiligter Personen - die Vermächtnisnehmer -. Der Wert des Vergleiches liegt bei EUR 500.000,00.

Wie würde ihr das ganze abrechnen? Ich hab schon mehrere Ideen, will aber niemanden beeinflussen und erst später meinen Vorschlag einbringen...
LASS DICH nicht unterkriegen, SEI FRECH, wild und wunderbar!!!!
Zobe
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#2

09.10.2014, 16:57

Verfahrensgebühr mit 343.000 €
Termin- und Einigungsgebühr mit 500.000 €
Fahrtkosten und Abwesenheitsgebühren noch dazu...
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