Welchen Gegenstandswert würdet ihr nehmen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muschel
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#1

09.10.2014, 08:43

Guten Morgen, bin in einer Sache total überfragt.

Haben eine Mieterin vertreten, deren Kabelanschluss gestört war und der Vermieter den Kabelanbieter trotz mehrfacher telefonischer Mitteilung nicht in die Hausverteilerstelle gelassen hat.

Wir haben ihn dann schriftlich aufgefordert und danach war die Sache erledigt.

Hab wegen des GW hin und her überlegt und habe mich für § 9 ZPO entschieden (Der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen wird nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges berechnet). Dadurch war der GW relativ hoch (27.300,00 €, habe dementsprechend aber nur eine 0,3 Gebühr abgerechnet).

Nun beschwert sich die Mandantin natürlich und ich prüfe das jetzt noch mal, finde aber nichts passendes. Nehme ich dann einfach den Regelstreitwert § 23 Abs. 3 RVG i.H.v 5.000,00 € oder welchen würdet ihr nehmen.

Bitte bitte helft mir! :pfeif :wink2
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#2

09.10.2014, 08:54

Der Kabelanschluss der Mandantin soll 650 EUR im Monat wert sein?
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Muschel
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#3

09.10.2014, 08:55

Ich habe einfach die Miete als Grundlage genommen :oops: . Wusste echt nicht welchen Wert ich nehmen sollte. Dafür ja dann eben nur eine 0,3 Gebühr. :-o
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#4

09.10.2014, 08:57

Es geht doch aber um den Kabelanschluß und nicht um die Miete :mrgreen:
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#5

09.10.2014, 09:05

Ja, dass weiß ich......deswegen frage ich ja euch. Ich habe im Streitwertkatalog nicht passendes gefunden. Also Regelstreitwert? :(
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#6

09.10.2014, 09:09

Kriegst Du Deinen Kabelanschluss umsonst? :pfeif
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#7

09.10.2014, 09:12

Wisst Ihr denn, wie hoch die monatlichen Kosten für den Kabelanschluss sind? Da dürfte ein verträglicher Gegenstandswert rauskommen, auch wenn man den 3 1/2fachen Jahresbetrag nimmt.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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#8

09.10.2014, 09:16

Also, mein Kabelanschluss kostet im Monat 9,-- € ;) Frag doch mal die Mieterin, was sie monatlich zahlt für den Anschluss. Fragen kostet ja nichts. Eigentlich müsstet ihr ja aber auch den Mietvertrag vorliegen haben.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#9

09.10.2014, 09:22

Mietvertrag liegt vor, finde aber da keine Angabe zu den Kosten des Kabelanschlusses.

Werde dann mal die Mandantin fragen was sie bezahlt. Und dann den 3,5 fachen Betrag. Da wird sie sicher auch was dagegen haben, wenn der Kabelanschluss nur ein paar Wochen gestört war. :roll:
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#10

09.10.2014, 10:01

Wenn die Kosten in der Miete mit drin wären, müsste sich ja wohl auch eher der Vermieter drum kümmern, wenn der Anschluss gestört ist.
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