Beratungshilfeabrechnung - Auslagen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
ReNo2014
Forenfachkraft
Beiträge: 105
Registriert: 29.09.2014, 15:48
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

08.10.2014, 09:08

Hallo, ich soll eine Beratungshilfeabrechnung machen.

Wir haben einen Beratungshilfeschein, der auf die Mandantin ausgestellt ist, wir haben aber auch ihren Ehemann im System eingetragen und es stehen auch beide im Mietvertrag. Es hat nur eine Beratung stattgefunden.

Ich kann doch jetzt beide als Auftraggeber eintragen? Und die zweite Frage ist, erhöht sich die Auslagenpauschale (da der GW im Mietrecht ja höher ist), mein Chef hat sowas angedeutet.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

08.10.2014, 09:27

Wenn nur die Ehefrau auf dem Berechtigungsschein steht, ist auch nur für diese Beratungshilfe bewilligt worden.

Auslagenpauschale erhöht sich nicht durch zwei Auftraggeber.

Diese kann bei einer Beratung allerdings auch nur geltend gemacht werden, wenn tatsächlich Auslagen angefallen ist.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
ReNo2014
Forenfachkraft
Beiträge: 105
Registriert: 29.09.2014, 15:48
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

08.10.2014, 09:34

Nein ich meinte nicht, dass sich die Auslagenpauschale durch die Auftraggeber erhöht.

"erhöht sich die Auslagenpauschale (da der GW im Mietrecht ja höher ist)"
Mein Chef meinte, bei manchen Angelegenheiten kann man 20 € abrechnen, da der GW höher ist oder trifft dies nur bei einer Geschäftsgebühr zu?
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#4

08.10.2014, 09:35

lies dir mal die Nr. 7002 VV RVG durch.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

08.10.2014, 09:43

Der GW spielt bei der Beratungshilfeabrechnung keine Rolle. Die Auslagenpauschale berechnet sich aus der Festgebühr.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
ReNo2014
Forenfachkraft
Beiträge: 105
Registriert: 29.09.2014, 15:48
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

08.10.2014, 09:52

ja wie kommt der dann auf so eine Idee..? In anderen Mietrechtssachen, hat er auch mal 20 € abgerechnet, obwohl im Programm nur 7 € stand, da er den GW nach einer Jahreskaltmiete berechnet hat. :? :?
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#7

08.10.2014, 09:54

ReNo2014 hat geschrieben:ja wie kommt der dann auf so eine Idee..? In anderen Mietrechtssachen, hat er auch mal 20 € abgerechnet, obwohl im Programm nur 7 € stand, da er den GW nach einer Jahreskaltmiete berechnet hat. :? :?
wie schon geschrieben: lies dir mal die Nr. 7002 VV RVG durch, da steht genau, wann es 20 € sind und wann nicht.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#8

08.10.2014, 09:55

Bei Beratungshilfe?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#9

08.10.2014, 09:57

Liesel hat geschrieben:Bei Beratungshilfe?
nein. natürlich nicht. ich meine damit nur die grundsätzliche Frage, wann 20 € und wann nicht. hätte ich aber mal lieber dazuschreiben sollen :pfeif
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#10

08.10.2014, 10:04

@niva: War auf #6 bezogen. :wink:
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten