Hallo ihr Lieben,
ich solle eine Akte abrechnen.
Wir sind Beklagter in einer Sache vor dem Arbeitsgericht.
Nun kam heute das Urteil, in dem steht:
3. Der Streitwert für dieses Urteil beträgt 1.950,00 Euro
4. Berufung unzulässig
Beschluss:
Der Gesamtstreitwert wird mitgeteilt zur Höhe von 3.900,00 Euro.
Nach welchem Streitwert berechne ich denn nun die 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr?
Mich irritiert dieser 3. Punkt im Urteil.
Abrechnung Arbeitsrecht
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Da scheints einen Teilvergleich/Teilrücknahme zu geben ?
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http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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