Abrechnung Arbeitsrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Farinachen
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#1

30.09.2014, 09:56

Hallo ihr Lieben,
ich solle eine Akte abrechnen.
Wir sind Beklagter in einer Sache vor dem Arbeitsgericht.
Nun kam heute das Urteil, in dem steht:

3. Der Streitwert für dieses Urteil beträgt 1.950,00 Euro
4. Berufung unzulässig

Beschluss:
Der Gesamtstreitwert wird mitgeteilt zur Höhe von 3.900,00 Euro.

Nach welchem Streitwert berechne ich denn nun die 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr?

Mich irritiert dieser 3. Punkt im Urteil.
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LuzZi
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#2

30.09.2014, 10:03

Was wurde denn ausgeurteilt?
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jojo
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#3

30.09.2014, 10:31

Da scheints einen Teilvergleich/Teilrücknahme zu geben ?
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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#4

30.09.2014, 14:12

Naaaaa?! Wenn du Fragen nicht beantwortest, können wir dir auch nicht helfen ...
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