Hallo ins Forum,
um einen Antrag auf einstw. Anordnung im Gewaltschutz zu beschleunigen, wurde die einstw. AO direkt vor Ort beim FamG eingereicht, gewartet, der Beschluss gleich mitgenommen und um zu verhindern, dass der Beschluss vom FamilienG zum Gericht der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle zum Fach des GV eine Woche unterwegs ist, auch sogleich am selben Tag zum zuständigen GV gebracht, damit Zustellung sogleich erfolgen kann.
Was kann man da abrechnen???
nur:
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG
20,00 € TK 7002 VV RVG
USt
oder:
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG
20,00 € TK 7002 VV RVG
Fahrtkosten 7003 VV RVG
35,00 Nr. 7005 Nr. 2 VV RVG
USt
oder etwas ganz anderes?
Viele Grüße Rik
Gewaltschutz eAO Abrechnung
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hmm, also ich glaube, mit den Fahrtkosten wirst du da nicht durchkommen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.