Terminsvertreter, auf wen lautet Rechnung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Hedi
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#1

26.09.2014, 09:25

Guten Morgen,

wir haben als Unterbevollmächtigter einen Termin wahrgenommen. Mit dem Prozessbevollmächtigten ist hälftige Gebührenteilung vereinbart.

Muss die Kostennote jetzt auf den Mandanten lauten oder auf den Prozessbevollmächtigten?!

LG
Dane129
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#2

26.09.2014, 09:43

Ich würde beim ProBev kurz anrufen und nachfragen, das wird verschieden gehandhabt.

Wir lassen beispielsweise immer die Rechnung auf uns stellen.
arianka
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#3

26.09.2014, 11:32

Wir auch.
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#4

26.09.2014, 12:26

Wenn der Bevollmächtigte im eigenen Namen beauftragt hat, dann auf ihn. Wenn die Beauftragung im Namen des Mandanten erfolgte, dann auf den Mandanten.
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