Guten Morgen,
wir haben als Unterbevollmächtigter einen Termin wahrgenommen. Mit dem Prozessbevollmächtigten ist hälftige Gebührenteilung vereinbart.
Muss die Kostennote jetzt auf den Mandanten lauten oder auf den Prozessbevollmächtigten?!
LG
Terminsvertreter, auf wen lautet Rechnung?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn der Bevollmächtigte im eigenen Namen beauftragt hat, dann auf ihn. Wenn die Beauftragung im Namen des Mandanten erfolgte, dann auf den Mandanten.
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