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Abrechnung nach Vergleich, verschiedene Gegenstandswerte

Verfasst: 16.09.2014, 15:00
von tinanchen88
Hallo Ihr Lieben,
heute läuft bei mir mal wieder gar nichts, ich komm einfach nicht auf die Lösung meines Problems :(

Wir haben in einem Verfahren 16.909,95 € eingeklagt, in der mündlichen Verhandlung werden weitere Ansprüche in Höhe von 131.000,00 € geltend gemacht. Anschließend haben wir einen Vergleich geschlossen, woraufhin die Beklagte zur Abgeltung insgesamt 170.000,00 € zahlt.

Das Gericht hat den Streitwert für das Verfahren auf 16.909,95 € festgesetzt und für den Vergleich auf bis zu 200.000,00 €.

Könnt Ihr mir nun sagen, wie ich diese Sache komplett Endabrechne? Ich habe das schon so lange nicht mehr gemacht. Bitte helft mir.

Liebe Grüße
Tina

Re: Abrechnung nach Vergleich, verschiedene Gegenstandswerte

Verfasst: 16.09.2014, 15:12
von niva
wenn du in der Suchfunktion den Begriff Mehrvergleich eingibst, findest du ganz ganz viele Beiträge dazu. und dann bitte einen Vorschlag machen, wie du abrechnen würdest.

Re: Abrechnung nach Vergleich, verschiedene Gegenstandswerte

Verfasst: 17.09.2014, 11:07
von tinanchen88
Vielen lieben Dank für die Antwort.
Ich würde jetzt wie folgt abrechnen:

1,3 Verfahrensgebühr nach 16.909,95 € = 904,80 €
0,8 Verfahrensgebühr nach 200.000,00 € = 1.610,40 €
Gebührenbegrenzung, § 15 Abs. 3 RVG 2.515,20 €
1,2 Terminsgebühr nach 216.909,95 € 2.559,60 €
1,0 Einigungsgebühr nach 16.909,95 € = 696,00 €
1,5 Einigungsgebühr nach 200.000,00 € = 3.019,50 €
Gebührenbegrenzung, § 15 Abs. 3 RVG 3.199,50 €
Auslagen
MwSt.

Ist mein Gedanke so richtig?

Liebe Grüße
Tina

Re: Abrechnung nach Vergleich, verschiedene Gegenstandswerte

Verfasst: 17.09.2014, 12:25
von niva
tinanchen88 hat geschrieben:16.909,95 € eingeklagt
tinanchen88 hat geschrieben:werden weitere Ansprüche in Höhe von 131.000,00 € geltend gemacht
tinanchen88 hat geschrieben: Streitwert für das Verfahren auf 16.909,95 € festgesetzt und für den Vergleich auf bis zu 200.000,00 €
Ich vermute, dass die 200.000 € wohl auch schon die 16.909,95 € umfassen, da die durch den Vergleich ja vermutlich auch erledigt wurde, damit ist nur die Differenz zwischen den 200.000 € und den 16.909,95 € dein nicht rechtshängier Anspruch.

dann wären deine Werte entsprechend zu korrigieren, aber das Prinzip den Mehrverglich hast du genau richtig erfasst. :wink:

Bei der Terminsgebühr musst du immer beachten, ob auch darüber verhandelt wurde, ob nur eine Einigung zu Protokoll genommen wurde, aber da du ja schreibt, dass im Termin diese Ansprüche geltend gemacht wurde, wurde wohl auch darüber verhandelt.

Re: Abrechnung nach Vergleich, verschiedene Gegenstandswerte

Verfasst: 17.09.2014, 14:02
von tinanchen88
Das heißt, ich müsste die 0,8 Verfahrensgebühr und die 1,5 Einigungsgebühr nach einem Wert von 183.090,05 € abrechnen?

Und was ist mit der Terminsgebühr? Muss ich diese dann nur nach 200.000,00 € abrechnen?

Re: Abrechnung nach Vergleich, verschiedene Gegenstandswerte

Verfasst: 25.09.2014, 14:51
von tinanchen88
Ist meine letzte Auffassung so richtig?

Re: Abrechnung nach Vergleich, verschiedene Gegenstandswerte

Verfasst: 15.10.2014, 15:39
von tinanchen88
"Bei der Terminsgebühr musst du immer beachten, ob auch darüber verhandelt wurde, ob nur eine Einigung zu Protokoll genommen wurde, aber da du ja schreibt, dass im Termin diese Ansprüche geltend gemacht wurde, wurde wohl auch darüber verhandelt."

Heißt das jetzt für mich, dass ich für die Terminsgebühr 216.909,95 € als Gegenstandswert nehmen kann?

Bitte gebt mir doch eine letzte Antwort!

Re: Abrechnung nach Vergleich, verschiedene Gegenstandswerte

Verfasst: 15.10.2014, 15:53
von Muschel
#5 ist richtig.

TG aus 200.000,00 € sollte über die nichtrechtshängigen Ansprüche auch verhandelt worden sein.

Re: Abrechnung nach Vergleich, verschiedene Gegenstandswerte

Verfasst: 15.10.2014, 16:00
von tinanchen88
:thx :thx :thx