Anrechnung Erstberatungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Meggie
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#1

16.09.2014, 09:24

Hallo

ich soll eine 1,3 Geschäftsgebühr nach Gegenstandswert 4.000,00 € abrechnen.

Allerdings soll ich die Erstberatungsgebühr anrechnen (190,00 €) .

Wie muss die Rechnung aussehen ?

Danke
:thx
Meggie
Piwi12
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#2

16.09.2014, 09:35

Wie anrechnen?

Ich denke er meint einfach - sofern die gezahlt ist - diese von der Komplettrechnung nach Nr. 2300 VV RVG unterm Strich abziehen.

RA-Micro storniert dann gleichfalls die Erstberatungsrechnung.
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Muschel
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#3

16.09.2014, 09:39

Du musst die 190,00 € komplett anrechnen, also wie Piwi12 schon sagte, komplett abziehen!
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Meggie
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#4

16.09.2014, 09:46

Ach so die kompletten 190,00 € abziehen.

Vielen Dank

Meggie
Katta
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#5

16.09.2014, 09:58

Hallo.
Genau richtig verstanden. Gem. § 34 Abs. 2 RVG
Wenn im Gesetz anrechnen steht, meint das immer komplett - sonst steht dort zur Hälfte o.ä.
LG Katta
Der frühe Vogel kann mich mal :wecker
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#6

16.09.2014, 12:59

Piwi12 hat geschrieben:Wie anrechnen?

Ich denke er meint einfach - sofern die gezahlt ist - diese von der Komplettrechnung nach Nr. 2300 VV RVG unterm Strich abziehen.

RA-Micro storniert dann gleichfalls die Erstberatungsrechnung.
:nachdenk wie geht das?
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#7

16.09.2014, 13:39

:nachdenk wie geht das?[/quote]


Das stornieren? Oder was?
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