Fahrtkosten KfA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tash
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#1

02.09.2014, 11:36

Hallo zusammen,

ich habe leider nichts hier im Forum gefunden. Falls es diesbezüglich schon ein Thema gibt bitte ich um Entschuldigung.

Also mein Problem:

Gegner hat KfA gestellt und die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld mit geltend gemacht. Dieser hat seinen Sitz im Bezirk des Gerichts aber nicht in der Stadt direkt, sondern quasi auf einem "Dorf" in der Nähe... Meine Frage: Kann er dann die Fahrtkosten geltend machen? Zumal er auch eine Zweigstelle direkt in der Stadt hat, wo das Gericht ist.

Noch ergänzend: Ich hatte dies schon gerügt und als Antwort vom Anwalt kam: Der Unterzeichner unterhält seine Kanzlei nicht in der Gemeinde, sondern außerhalb, sodass die Fahrtkosten entstanden sind.

Danke im Voraus. LG
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#2

02.09.2014, 12:10

Und wo ist die Partei ansässig?
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Tash
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#3

02.09.2014, 12:14

Auch außerhalb von der Stadt.
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#4

02.09.2014, 12:17

Das dachte ich mir fast :mrgreen: , ich wollte wissen ob Partei oder RA dichter am Gerichtsort residieren.
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#5

02.09.2014, 12:19

Der Rechtsanwalt, aber er hat auch eine Zweigstelle in der Stadt direkt. Spielt das keine Rolle? und es geht hier ja nur um die Fahrtkosten des Rechtsanwalts.. Müssen die für die Mandantschaft nicht gesondert beantragt werden?
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#6

02.09.2014, 12:37

Wenn der RA auf einem Dorf in der Nähe des Gerichtsortes sitzt, dann hat er Recht und kann Reisekosten verlangen. Das Dorf ist nicht der "Gerichtsort".

Die Frage nach dem Parteisitz hängt damit zusammen, dass die Reisekosten durch den Parteiwohnsitz gedeckelt werden. Da der RA hier aber näher am Gerichtsort sitzt, spielt das keine Rolle. Die Reisekosten sind zu erstatten. Die "Zweigstelle" ist irrelevant.
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