Abrechnung OWi + gerichtlich Entscheidung mit Problem

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anibabe87
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#1

19.08.2014, 16:03

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich sitz hier schon seit Tagen vor einer Abrechnung und steh anscheinend auf dem Schlauch:

Ich hab schon seit Tagen eine Bußgeldsache auf dem Tisch zum Abrechnen und steh auf dem Schlauch:

OWi-Sache

Es gab einen Bußgeldbescheid. Der Mdt. hat selbst - zu spät - Einspruch eingelegt. Dann gabs einen Verwerfungsbescheid.

Wir haben Widerspruch bzw. Antrag auf ger. Entscheidung gestellt. Der Verwerfungsbescheid wurde letztendlich aufgehoben.

Die Kostenentscheidung des Gerichts lautet wie folgt:

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung war daher begründet und die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen bezüglich des Antrages auf gerichtliche Entscheidung der Staatskasse aufzuerlegen ( 467 StPO entsprechend, § 62 Abs. 2 Satz2 OWiG).

Jetzt soll ich das Verfahren ab Verwerfungsbescheid gegenüber der Staatskasse abrechnen. Aber wie?
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Adora Belle
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#2

19.08.2014, 16:45

Mit Differenztheorie. Für den AgE gibt es keine gesonderten Gebühren.

Oder habt Ihr außer dem AgE nicht verteidigt? Dann ist nur eine Einzeltätigkeit Ziffer 5200 abzurechnen.
Anibabe87
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#3

20.08.2014, 10:45

Aaaaachso, es fallen nur Gebühren an, wenn wir ihn nur dort vertreten haben Nunja. Er hat ja selbst Einspruch eingelegt. Theoretisch haben wir also nur vor Gericht vertreten!
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Adora Belle
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#4

20.08.2014, 11:11

Und wie ging es nach dem AgE weiter? Der Einspruch war ja nun wirksam. Hauptverhandlung? Entscheidung im schriftlichen Verfahren? Einspruchsrücknahme? Und das alles mit oder ohne Eure Tätigkeit?
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