Im Vergleich steht:
Streitwert für Räumungsantrag wird auf 6.708,24 € und Wert für Antrag aus Schriftsatz vom.. wird auf 10.000,00 € festgesetzt. Der Vergleichswert wird auf 34.208,24 € festgesetzt.
Jede Partei trägt seine Kosten übrigens selbst.
Außergerichtlich waren wir auch tätig.
Chef will nur 1,3 Geschäftgebühr, 1,3 Verfahrensgeb.,1,2 Terminsgeb. aus 16.708,24 € und 1,0 VG aus 34.208,24 € abrechnen.
Er meint es wird sonst zu teuer für den Mdt.
Mein Vorschlag:
Gegenstandswert: 16.708,24 €
1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 904,80 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 904,80 €
0,65 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 16.708,24 € -452,40 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Gegenstandswert: 17.500,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2,3100 VV RVG 556,80 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 34.208,24 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 16.708,24 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 835,20 €
Gegenstandswert: 34.208,24 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 938,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 3.727,20 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 708,17 €
Endbetrag der Rechnung 4.435,37 €
oder muss ich die Vergleichsgebühr auch splitten 1,0 aus 16.708,24 € und 1,5 aus 17500,00 €???
Es gibt sicher schon die eine oder andere Ausführung hierzu, aber ich hatte 2 Wochen Urlaub und hier liegt die Arbeit bis unter die Decke, dass ich keinen Kopf und keine Zeit habe mir all die - sicher hilfreichen Beträge - aufzurufen
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Danke, für Eure Antworten