Abrechnung Aufforderungsschreiben

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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elli_m77
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#1

07.08.2014, 20:29

Hallo,

sorry, habe grad ein allgemeines "Problem" zur Abrechnung von Aufforderungsschreiben. Sollte ich hier falsch sein, bitte an entsprechende Stelle verschieben, danke.

Also, wie oft darf der RA die Gebühr für ein Aufforderungsschreiben ansetzen? Übliches Vorgehen bei uns im Büro:
- 1. Aufforderungsschreiben und eventuell -wenn wir nett sind - noch ein 2. Aufforderungschreiben mit erneuter Fristsetzung an den Schuldner
- MB + VB
- bevor wir GVZ losschicken, fordern wir den Schuldner mal wieder zur Zahlung auf
- wurde mit dem Schuldner Ratenzahlung vereinbart und kommt dieser seiner Verpflichtung nicht nach, fordern wir - mal wieder - zur Zahlung auf
- auch wenn sich in unseren Altfällen lange Zeit nichts getan hat, bringen wir uns in regelmäßigen Abständen immer mal wieder durch Zahlungsaufforderungen an den Schuldner bei diesem ins Gedächtnis (immer in der Hoffnung, dieser möchte doch bitte endlich zahlen)

Also bitte nicht falsch verstehen, ich möchte halt gern wissen, ob das alles "unentgeltlich" erfolgt bzw. ob das ein besonderer "Service" unseres Büros ist oder ob ich da noch zusätzlich was abrechnen kann. Ist ja schließlich auch mehr Aufwand? Oder kann ich mir das Ganze - in Absprache mit Cheffe - in Zukunft besser sparen?

Danke und VG
elli_m77
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niva
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#2

08.08.2014, 08:42

Hast du dir mal die §§ 16 - 19 RVG durchgelesen? damit kannst du ja mal versuchen selber auf eine Lösung zu kommen und dann helfen wir dir gerne weiter. :wink:
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Andy66
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#3

08.08.2014, 08:48

Hallo Elli,

Wie oft man seine Schuldner anschreibt, bis man dann zur Tat schreitet (Einleitung des gerichtlichen Verfahrens, Beauftragung des GV) ist natürlich eine Frage der Kanzleipolitik und es kommt auf den einzelnen Fall an, was da wirkungsvoller ist. Letztlich müsst Ihr Euch selber ausrechnen, ab wann es sich nicht mehr rentiert, weil die Gebühr verbraucht ist.

Bedenke aber: Service erbringt Ihr nur Euren Mandanten gegenüber, nicht für den Gegner.

Es geht von Eurem Kanzleigewinn ab (und letztlich von Deinem Gehalt), wenn Ihr Euch da zum Erinnerungsdienst der Gegner macht. Ich halte nichts davon, erwachsenen Menschen ewig hinterher zu laufen, damit sie ihre Verpflichtungen erfüllen. Einmal klar machen, was passiert, wenn's nicht klappt, und dann haben sie die Folgen zu tragen. Klingt hart, aber das Leben ist kein Ponyhof.

Viele Grüße, Andy
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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BaumN
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#4

08.08.2014, 09:48

Hallo Elli,

schau doch mal, was Du für eine vorgerichtliche Tätigkeit abrechnen kannst, dann für die gerichtliche Tätigkeit und dann für die Tätigkeiten in der ZV. Da dürftest Du die Antworten sehr einfach finden.

Was das mehrfache Anschreiben von Schuldnern betrifft, sollte man zum Einen abwägen, ob man vielleicht mit solchen Anschreiben einen Erfolg erzielt, der Aufwand im Gerichtsverfahren oder der ZV reduziert (und auch Kosten), oder aber ob man vielleicht damit nur das Verfahren verzögert oder den Schuldner warnt vor eventueller ZV und ihm die Gelegenheit verschafft, Vermögen beiseite zu schaffen. Letzter Punkt ist dann noch: Für welche Forderungshöhe betreibe ich welchen Aufwand und für welchen Mandanten (bringt viele Mandate oder kommt nur ab und zu) betreibe ich den Aufwand. Das ist dann die betriebswirtschaftliche Betrachtung.

Viele Grüße!
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gkutes

#5

08.08.2014, 13:58

also für das ganze Prozeder bekommst du 1x die GG (falls nicht schon Mahnverfahren beauftragt wurde) 1x GG und 1x 0,3 VG für die ZV. Mehr nicht. Einige Aufforderungsschreiben zwischendrin könnt ihr euch also getrost sparen.
elli_m77
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#6

08.08.2014, 18:17

Hallo,

zuerst mal Danke für die vielen Antworten.

Wie ich schon vermutet hatte, lohnt sich nicht wirklich. Ist halt einfach viel Aufwand, den ich mir letzten Endes schenken kann. Aber bislang wurde es im Büro immer so gehandhabt. Werde also mal mit Cheffe sprechen und in Zukunft "nur das Nötigste tun".

VG,
elli_m77
Sonnenkind
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#7

08.08.2014, 21:04

Mal ganz ehrlich; die Schuldner, die sich auf das erste Aufforderungsschreiben nicht melden, melden sich auch beim zweiten Schreiben nicht. Die Mühe könntet ihr euch echt sparen.
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