KFA bei VU Teilnahme nur Mandant

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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anwaltsliebling
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#1

04.08.2014, 09:35

Guten Morgen,

ich möchte einen KFA fertigen, und zwar hat vor dem AG unser Mandant den Termin selbst wahrgenommen. Die Gegenpartei erschien nicht, es erging ein VU. Die Frage ist, ob ich eine 0,5 Terminsgebühr Nr. 3105 festsetzen lassen kann. RA war ja nicht dabei, in der Klageschrift wurde zwar beantragt, im Falle des schriftl. Vorverfahrens blablabla den Erlass eines VU gem. § 331 Abs. 3 ZPO zu erlassen, aber ist das ausreichend für den Anfall der TG? Vielen Dank schon mal.
Grüßle
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

04.08.2014, 09:41

Das VU ist doch im Termin ergangen, daher bekommst du keine TG.
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anwaltsliebling
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#3

04.08.2014, 09:51

Ich dachte es mir schon :oops: :thx
Grüßle
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