Guten Morgen,
ich möchte einen KFA fertigen, und zwar hat vor dem AG unser Mandant den Termin selbst wahrgenommen. Die Gegenpartei erschien nicht, es erging ein VU. Die Frage ist, ob ich eine 0,5 Terminsgebühr Nr. 3105 festsetzen lassen kann. RA war ja nicht dabei, in der Klageschrift wurde zwar beantragt, im Falle des schriftl. Vorverfahrens blablabla den Erlass eines VU gem. § 331 Abs. 3 ZPO zu erlassen, aber ist das ausreichend für den Anfall der TG? Vielen Dank schon mal.
KFA bei VU Teilnahme nur Mandant
- anwaltsliebling
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 606
- Registriert: 01.05.2007, 13:19
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Bayern
Grüßle
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Das VU ist doch im Termin ergangen, daher bekommst du keine TG.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- anwaltsliebling
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 606
- Registriert: 01.05.2007, 13:19
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Bayern
Ich dachte es mir schon
Grüßle