Guten Morgen, einen schönen (Arbeits-) Tag wünsche ich jeden UND folgendes:
Ich habe hier eine Mahnsache vorliegen, wo ich abrechnen soll. Gegner hat nach Erlass d. MB eine Teilzahlung geleistet. Wir haben dies im VB-Antrag berücksichtigt.
Wenn ich jetzt abrechne, muss ich dann insgesamt - also auch die Gebühr nach 3308 VV RVG (für den VB-Antrag) - von der geltend gemachten HF ausgehen oder darf ich die VB Gebühr, nachdem die HF ja gekürzt wurde, nur aus dem verbliebenem Betrag abrechnen?
Danke vorab.
Mahnverfahren, VB Gebühr (HF gekürzt)
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Guten Morgen und auch Dir einen schönen Tag.
Die VB-Gebühr gibt es nur nach dem Reststreitwert.
Die VB-Gebühr gibt es nur nach dem Reststreitwert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.