Mahnverfahren, VB Gebühr (HF gekürzt)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

04.08.2014, 09:11

Guten Morgen, einen schönen (Arbeits-) Tag wünsche ich jeden UND folgendes:

Ich habe hier eine Mahnsache vorliegen, wo ich abrechnen soll. Gegner hat nach Erlass d. MB eine Teilzahlung geleistet. Wir haben dies im VB-Antrag berücksichtigt.
Wenn ich jetzt abrechne, muss ich dann insgesamt - also auch die Gebühr nach 3308 VV RVG (für den VB-Antrag) - von der geltend gemachten HF ausgehen oder darf ich die VB Gebühr, nachdem die HF ja gekürzt wurde, nur aus dem verbliebenem Betrag abrechnen?
Danke vorab.
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Anahid
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#2

04.08.2014, 09:15

Guten Morgen und auch Dir einen schönen Tag.

Die VB-Gebühr gibt es nur nach dem Reststreitwert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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