Hallo,
Gegenseite hat MB beantragt, unsere Mandantin hat persönlich Widerspruch dagegen erhoben. Gegenseite hat daraufhin Antrag auf Durchführung streitiges Verfahren gestellt mit Klageanträgen. Wir wurden beauftragt, Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung mit PKH-Antrag einzureichen. Nach der Klageerwiderung wurde von der Gegenseite der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zurückgenommen. Wer trägt nun die Kosten, die bis dahin entstanden sind? PKH-Beschluss ist nicht ergangen. Kann ich die Gebühren gegen die Gegenseite festsetzen lassen, wenn ja nach welchen §§?
Rücknahme Antrag auf Durchführg. streitiges Verfahren
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 55
- Registriert: 18.01.2012, 18:13
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
I believe in nothing
Not the end and not the start
I believe in nothing
Not the earth and not the stars
I believe in nothing
Not the day and not the dark
I believe in nothing
But the beating of our hearts
© 30 Seconds to Mars / 100 suns
Not the end and not the start
I believe in nothing
Not the earth and not the stars
I believe in nothing
Not the day and not the dark
I believe in nothing
But the beating of our hearts
© 30 Seconds to Mars / 100 suns
- strange
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 277
- Registriert: 07.07.2008, 22:40
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Ich hänge mich mit meiner Frage mal hier hinten dran, weil es zum Thema gehört
Wir haben MB beantragt. Der Gegner hat Widerspruch eingelegt. Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach Widerspruch war schon mit MB-Antrag gestellt.
Nun teilt mir der M mit, er habe sich mit dem G geeinigt und die Sache sei erledigt.
Die weiteren GK für die Abgabe ans Streitgericht sind noch nicht eingezahlt.
Wie gehe ich jetzt taktisch vor, um keine weiteren Kosten mehr auszulösen? GK einfach nicht einzahlen und warten, bis die Akte vom Gericht weggelegt wird? Oder Rücknahme des Antrages auf Durchführung des streitigen Verfahrens?
Ich tendiere zu Letzterem, dann kann ich ganz normal die 1,0 Geb. für den MB beim M abrechnen, oder was meint Ihr?
Danke im Voraus
LG, strange
Wir haben MB beantragt. Der Gegner hat Widerspruch eingelegt. Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach Widerspruch war schon mit MB-Antrag gestellt.
Nun teilt mir der M mit, er habe sich mit dem G geeinigt und die Sache sei erledigt.
Die weiteren GK für die Abgabe ans Streitgericht sind noch nicht eingezahlt.
Wie gehe ich jetzt taktisch vor, um keine weiteren Kosten mehr auszulösen? GK einfach nicht einzahlen und warten, bis die Akte vom Gericht weggelegt wird? Oder Rücknahme des Antrages auf Durchführung des streitigen Verfahrens?
Ich tendiere zu Letzterem, dann kann ich ganz normal die 1,0 Geb. für den MB beim M abrechnen, oder was meint Ihr?
Danke im Voraus
LG, strange