Habe ein vorgerichtliches Mahnschreiben gemacht, daraufhin hat sich der Schuldner gemeldet und will Raten zahlen.
Nun fällt ja für die Teilzahlungsvereinbarung die 1,5 Einigungsgebühr an. Ist es richtig, dass ich dann keine 1,3 Geschäftsgebühr mehr bekomme, da diese ja schon für das vorgerichtliche Mahnschreiben angefallen ist??
Und was muss dann für den Mahnbescheid, den ich gleichzeitig beantrage, alles in meinem Forderungskonto drin sein ?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)