Beratungshilfe - Geschäftsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
LuisaJL
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 480
Registriert: 24.06.2010, 10:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Eisenach

#1

29.07.2014, 11:59

:wink1

Wir haben in einer mietrechtlichen Angelegenheit ein Ehepaar vertreten. Die Ehefrau hat beim Amtsgericht Eisenach einen Beratungshilfeantrag gestellt und auch bewilligt bekommen.

In unserer Abrechnung haben wir neben der Geschäftsgebühr eine Erhöhungsgebühr für den Ehemann abgerechnet. Dies wurde uns nun durch das Gericht moniert.

Müssen beide Eheleute den Beratungshilfeantrag stellen oder genügt es, wenn dies einer tut?

Ich denke, das Amtsgericht hat Recht mit seiner Aussage, aber ...

probieren geht über studieren! ;)

Was meint ihr?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

29.07.2014, 13:47

Es muß für beide Mandanten BerH bewilligt sein, um die Erhöhungsgebühr zu bekommen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten