Führerscheinentzug Widerspruch und Antrag gem. § 80 V VwGO

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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susisa
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#1

28.07.2014, 16:20

Hallo ihr Süßen,

habe hier eine Abrechnung bei der ich nicht weiterkomme: LABO (Führerscheinbehörde) hat angekündigt, dem Mandanten den Führerschein zu entziehen (wegen Drogenfahrt), wir haben ausführlich Stellung genommen und Gründe dagegen angeführt. Dann hat LABO ihm den Führerschein entzogen und wir haben Widerspruch dagegen eingelegt und gleichzeitig Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt und den Widerspruch werden wir wohl zurücknehmen. Ich soll jetzt gegenüber der RS abrechnen. Für den Schriftverkehr mit LABO habe ich die 2300 abgerechnet und für den Antrag die 3100. Mein Chef meint, wir kriegen auch etwas für das Widerspruchsverfahren, ich finde aber nicht raus was. Hat jemand einen Tipp?

Danke schon mal.

Susisa
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Liesel
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#2

28.07.2014, 16:33

Für das Widerspruchsverfahren erhälst du ebenfalls eine 2300 unter Anrechnung der hälftigen 2300 aus dem Verwaltungsverfahren.
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#3

28.07.2014, 16:44

Vielen Dank :wink1
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