Terminsgebühr, kein Vergleich, nicht rechtshängige Ansprüche

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Randfichte72
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#1

25.07.2014, 20:05

Guten Abend, :wink1 ,

mein Chef und seine "Hausaufgaben". Wetten wollte er nicht mit mir, aber er hatte heute folgende Akte:

Rechtsstreit Landgericht, Streitwert 10.000 Euro, Mdt. ist Beklagte,
Mediationsverfahren, im Mediationstermin wurde auch über Forderungen gesprochen/verhandelt, die in einem Parallelrechtsstreit anhängig sind. Ziel war es, einen Vergleich zu erzielen. Dieser ist zwar zustande gekommen, aber wurde von beiden Parteien widerrufen. Also kein Vergleich. Im Parallelrechtsstreit gibt es bisher nur die Klage.

Chef ist nun der Meinung, dass für den Anfall der Terminsgebühr die Forderung aus dem Parallelverfahren (5.000 Euro) zum Streitwert dazu kommt. Ich halte dagegen. Zum einen weil, die Sache nicht durch Vergleich geregelt wurde, siehe hierzu RVG-Enders. Dann müsste man ja auch über eine Diff.VG nachdenken. Im Mediationstermin wurde lediglich darüber verhandelt.

Da wir - leider noch nicht - einen <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> haben und ich im RVG-Kommentar Baumgärtel nicht recht was finde, frage ich hier. Ich bin der Meinung, dass es keine TG nach dem erhöhten Wert gibt. Wie kann ich das belegen?
Wer kann helfen? Danke.
Vulpes
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#2

26.07.2014, 11:07

Huhu, dass hab ich dazu im Internet gefunden

http://www.haufe.de/recht/deutsches-anw ... 47166.html

Siehe Rz. 64

Ich hoffe das beantwortet Deine Frage/hilft Dir weiter.

Lg
LG Vulpes
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