Ehevertrag entworfen, nicht beurkundet

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sansibar
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#1

24.07.2014, 14:38

Liebe Forenos,
wir haben außergerichtlich die Auskunftsstufen GÜ und Ehegattenunterhalt bearbeitet, gerichtlich das Scheidungsverfahren, und danach einen Ehevertrag entworfen mit Regelungen zum GÜ (Übertragung ideelle Haushälfte), Unterhalt, Darlehensverpflichtungen. Dieser Vertrag wird jetzt nicht mehr beurkundet und ich hab keine Idee, wie ich den Entwurf abrechnen könnte. Kann mir bitte jemand helfen?
Grüße - sansibar
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#2

24.07.2014, 15:07

RVG = anwaltliche Tätigkeit? Was soll es für einen Unterschied machen, ob beurkundet wurde oder nicht? Die Beurkundung müsste doch ohnehin ein (anderer) Notar vornehmen.
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#3

24.07.2014, 15:14

Ja wir waren anwaltlich tätig, und klar, die Beurkundung hätte ein Notar machen müssen, aber wir möchten trotzdem etwas für den Entwurf abrechnen.
Grüße - sansibar
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#4

24.07.2014, 15:31

Sorry, aber da sind die RVG-Spezialisten gefragt!
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#5

25.07.2014, 10:34

Ich frag nochmal, ob mir jemand helfen kann?
Grüße - sansibar
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#6

25.07.2014, 11:30

Dann versuch ich es doch:

OLG München, Urteil vom 22.10.2008 - 15 U 2967/08 (juris), RdNr. 100:
"Das Verfassen eines Vertragsentwurfs begründet den Anfall einer Geschäftsgebühr nach VV 2300."

BGH, Urteil vom 20.11.2008 -IX ZR 186/07 (Juris, Leitsatz):
"Die Ausarbeitung eines Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann - sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird - eine Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrags im Sinne der Nr. 1000 RVG-VV bedeuten"
- diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, da der Vertrag ja nicht abgeschlossen wurde.
andrea88
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#7

25.07.2014, 12:07

Wir machen das auch so, dass wir dann für den Entwurf des Ehevertrags die Geschäftsgebühr abrechnen. Ob der nun beurkundet wird oder nicht, hat mit euch ja eigentlich nichts zu tun.
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#8

30.07.2014, 09:49

Ich war ein paar Tage nicht da, deshalb melde ich mich erst jetzt: Vielen Dank. Revisor und andrea88. Geschäftsgebühr hätte ich auch gedacht, aber ich muss doch sicher die vorgerichtlich schon abgerechneten Auskunftsstufen GÜ und Unterhalt anrechnen, oder? Das ist eigentlich mein Knackpunkt.
Grüße - sansibar
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