![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
ich brauche Eure Hilfe. Ich habe hier eine zivilrechtliche Klage. Es wurde beantragt, den Kläger von der Zahlung der RA-Gebühren i. H. v. .... freizustellen. Eine Kostenberechnung wurde in die Klageschrift aufgenommen. Der Kläger, also unser Mandant, hat aber noch keine Rechnung erhalten. Ist dies unbedingt erforderlich? Der Kostenanspruch entsteht ja bereits mit Mandatserteilung und mit dem Antrag auf Freistellung bringe ich ja zum Ausdruck, dass die Gebühren für das außergerichtliche Verfahren noch nicht beglichen worden sind.
Der Gegner moniert jetzt, dass es ja keine Rechnung gibt. Jetzt einfach eine Rechnung erstellen und diese dem Mandanten schicken, macht meines Erachtens auch irgendwie keinen Sinn. Außerdem sieht es auch blöd aus.
Wie sind so Eure Erfahrungen in solch einem Fall? Und wie vollstrecke ich am Ende am einfachsten den Freistellungsanspruch? (oder muss ich diesse Frage abtrennen und in das Unterforum für ZV einstellen?)
Vielleicht hat ja auch jemand den ein oder anderen §§ für mich zum Nachlesen.
Vielen Dank schonmal!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Viele Grüße
Christina