Brauche Hilfe bei Abrechnung in 2. Instanz
Verfasst: 23.07.2014, 11:04
Hallo!
Ich habe hier ein kleines Abrechnungsproblem und bin mir unsicher.
Mandantin ist Nebenklägerin und Adhäsionsklägerin. Angeklagter wird in 1. Instanz verurteilt. 1. Instanz ist bereits abgerechnet und voll bezahlt worden. Der Angeklagte hat schließlich Berufung eingelegt. Es kam jedoch zu keiner HV, da man sich telefonisch auf eine Einstellung nach § 153 a StPO verständigen konnte mit der Auflage, an unsere Mandantin 1500 € an Schmerzensgeld zu zahlen. In dem Beschluss wurden die Kosten der Nebenklage wieder dem Angekl. auferlegt.
Ich würde jetzt eigentlich nur die Verfajrensgebühr für die 2. Instanz abrechenen. GG gabs ja schon in 1. Instanz. Hab ich irgendwas übersehen? Ne Terminsgebühr wegen den (telefonischen) Gesprächen oder vielleicht eine 4141 Gebühr? Chef hat hier zumindest ein Schreiben in 2. Instanz geschickt, dass die Einstellung nur dann für ok befunden wird, wenn die Kosten dem Angeklagten auferlegt werden. Reicht das für eine Gebühr nach 4141 ?
Danke!!!!
Ich habe hier ein kleines Abrechnungsproblem und bin mir unsicher.
Mandantin ist Nebenklägerin und Adhäsionsklägerin. Angeklagter wird in 1. Instanz verurteilt. 1. Instanz ist bereits abgerechnet und voll bezahlt worden. Der Angeklagte hat schließlich Berufung eingelegt. Es kam jedoch zu keiner HV, da man sich telefonisch auf eine Einstellung nach § 153 a StPO verständigen konnte mit der Auflage, an unsere Mandantin 1500 € an Schmerzensgeld zu zahlen. In dem Beschluss wurden die Kosten der Nebenklage wieder dem Angekl. auferlegt.
Ich würde jetzt eigentlich nur die Verfajrensgebühr für die 2. Instanz abrechenen. GG gabs ja schon in 1. Instanz. Hab ich irgendwas übersehen? Ne Terminsgebühr wegen den (telefonischen) Gesprächen oder vielleicht eine 4141 Gebühr? Chef hat hier zumindest ein Schreiben in 2. Instanz geschickt, dass die Einstellung nur dann für ok befunden wird, wenn die Kosten dem Angeklagten auferlegt werden. Reicht das für eine Gebühr nach 4141 ?
Danke!!!!