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Brauche Hilfe bei Abrechnung in 2. Instanz

Verfasst: 23.07.2014, 11:04
von SammyStar
Hallo!

Ich habe hier ein kleines Abrechnungsproblem und bin mir unsicher.

Mandantin ist Nebenklägerin und Adhäsionsklägerin. Angeklagter wird in 1. Instanz verurteilt. 1. Instanz ist bereits abgerechnet und voll bezahlt worden. Der Angeklagte hat schließlich Berufung eingelegt. Es kam jedoch zu keiner HV, da man sich telefonisch auf eine Einstellung nach § 153 a StPO verständigen konnte mit der Auflage, an unsere Mandantin 1500 € an Schmerzensgeld zu zahlen. In dem Beschluss wurden die Kosten der Nebenklage wieder dem Angekl. auferlegt.

Ich würde jetzt eigentlich nur die Verfajrensgebühr für die 2. Instanz abrechenen. GG gabs ja schon in 1. Instanz. Hab ich irgendwas übersehen? Ne Terminsgebühr wegen den (telefonischen) Gesprächen oder vielleicht eine 4141 Gebühr? Chef hat hier zumindest ein Schreiben in 2. Instanz geschickt, dass die Einstellung nur dann für ok befunden wird, wenn die Kosten dem Angeklagten auferlegt werden. Reicht das für eine Gebühr nach 4141 ?

Danke!!!!

Re: Brauche Hilfe bei Abrechnung in 2. Instanz

Verfasst: 23.07.2014, 11:21
von Adora Belle
TG ohne Termin gibt es nicht. 4141 gibt es erst, wenn endgültig eingestellt wurde.

Neben der VG 4124 entsteht auch wieder eine VG (4144) für die Adhäsion. Ggf. ist dort auch noch eine EG entstanden.

Re: Brauche Hilfe bei Abrechnung in 2. Instanz

Verfasst: 23.07.2014, 12:40
von SammyStar
Danke, also keine TG und 4141 erst, wenn endgültig eingestellt.

Mit der 4144 gute Idee, bin mir aber nicht sicher, ob die wirklich angefallen ist. Berufung ist zwar vollumfänglich eingelegt worden, aber über die Adhäsionsanträge ist ja wg der Einstellung gar nicht mehr verhandelt worden. Fällt die Gebühr trotzdem an?

Re: Brauche Hilfe bei Abrechnung in 2. Instanz

Verfasst: 23.07.2014, 12:45
von Adora Belle
Wenn in 1. Instanz dem Adhäsionsantrag stattgegeben wurde, und der Angeklagte vollumfänglich Berufung eingelegt hat, dann war die Adhäsion auch im Berufungsverfahren anhängig. Die muss dann auch irgendwie zu Ende gebracht werden.

Re: Brauche Hilfe bei Abrechnung in 2. Instanz

Verfasst: 23.07.2014, 12:47
von SammyStar
Super, danke!!!

Re: Brauche Hilfe bei Abrechnung in 2. Instanz

Verfasst: 23.07.2014, 12:57
von SammyStar
Doch noch ne Frage: Ist denn eine EG entstanden? Geeinigt hat man sich ja nicht wirklich, oder? Ist ja nur als Auflage zur Zahlung auf das Schmerzendgeld

Re: Brauche Hilfe bei Abrechnung in 2. Instanz

Verfasst: 23.07.2014, 13:01
von Adora Belle
Keine Ahnung. Das kommt drauf an, ob eine Einigung förmlich protokolliert wurde oder sich sonstwie aus der Akte ergibt. Wahrscheinlich hat keiner so genau drauf geguckt. Ohne Aktenkenntnis kann man das aber noch viel weniger abschätzen.

Re: Brauche Hilfe bei Abrechnung in 2. Instanz

Verfasst: 23.07.2014, 13:02
von SammyStar
Ok, dann wahrscheinlich nicht. Danke!