Reisekosten entstanden, obwohl Termin ausfiel...

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Dany1981
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#1

23.07.2014, 09:06

Hallo,

also im Grunde weiß ich, dass die TG angefallen ist, das hab ich mir ausm Seminar gemerkt.

Also der Fall...Chef fährt 100te von Kilometer zum Termin. Währenddessen ruft das Gericht an, Termin fällt aus, Gegner-RA erkrankt. Chef erreiche ich dann endlich nachdem er aber schon im Gericht ist. Von Herrn Engler weiß ich, dass die TG anfällt, nur mit welcher Begründung. Ich hab zwar bereits ein BGH-Urteil gefunden, das bezieht sich jetzt aber auf eine Berufungssache, wo am Vortag spätabends die Berufung zurückgenommen wurde.

Weiß wer noch ein Urteil oder Gesetzesstelle oder wie auch immer für meine Argumentation?

Danke.

Zusatz: Ich Held meine natürlich die Reisekosten...also wie oben geschildert, weiß ich, dass theoretisch eine TG angefallen ist, dass hab ich ja im Seminar gelernt...es sind ja noch weiter Termine gewesen und selbstverständlich fällt nur 1x TG an, aber der Gegner-RA will diesen ausgefallenen Termin nicht anerkennen und will uns die Reisekosten streichen lassen.
Zuletzt geändert von Dany1981 am 23.07.2014, 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

23.07.2014, 09:24

Ich kann mich nur daran erinnern, dass die Terminsgebühr in Strafsachen trotzdem anfällt, auch wenn der Termin nicht stattfindet und der Grund hierfür nicht im Dunstkreis des Anwaltes liegt. Aber ob das auch für Zivilverfahren gilt...?
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#3

23.07.2014, 09:34

Eine Terminsgebühr kann m. E. nicht angefallen sein, allenfalls wären Reisekosten erstattungsfähig, wenn die Benachrichtigung dem RA so spät zuging, dass er nicht mehr rechtzeitig Kenntnis von der Terminsaufhebung erlangen konnte. Wir hatten das Thema unter anderem schon mal hier => http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4&t=60064&start=10
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#4

23.07.2014, 09:44

Mal ne dumme Frage von einem dummen Menschen... wenn dieser Termin wg. Krankheit ausgefallen ist, wird es aber doch wohl irgendwann einen neuen Termin geben oder? Also wird die TG doch anfallen, jetzt oder später... oder denke ich falsch? 88
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#5

23.07.2014, 09:55

ach ich held *schwarzeslochimbodensuch*

ich mein ja die reisekosten zu diesem termin :oops: :oops: :oops: :mrgreen:
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#6

23.07.2014, 10:02

Na dann sieht das Ganze doch gleich ganz anders aus :lol: Die Reisekosten dürften erstattungsfähig sein...
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Dany1981
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#7

23.07.2014, 10:05

komm mir vor, als hätten Zombies mein Hirn ausgesaugt... 8)

also logisch is für mich das ja schon mit den reisekosten, aber kann ich das auch irgendwie mit urteilen etc. belegen. google hat mir nicht helfen können.
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#8

23.07.2014, 10:18

Wenn Google versagt, hilft unser Dino => http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=27451
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#9

23.07.2014, 10:27

ahhh okay. würde sagen, nr. 1 kann man gut nehmen. danke. :smile:
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#10

23.07.2014, 11:09

Dany1981 hat geschrieben:komm mir vor, als hätten Zombies mein Hirn ausgesaugt... 8)
:lol: Hitze brennt Hirn weg...

Gut, dass Du eine Lösung gefunden hast!
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