Hallo Ihr Lieben,
habe hier gerade eine Meinungsverschiedenheit mit meinem Chef: Mandant hat eine RSV, die hat auch (in einer OWi-Sache) unsere Rechnung gezahlt, mit Ausnahme der mit dem Mandanten vereinbarten Selbstbeteiligung von 150,00 €.
Habe den Mandanten angeschrieben, die Rechnung überreicht, mitgeteilt, dass von der RSV Betrag x gezahlt wurde und von ihm bitte die Selbstbeteiligung zu zahlen ist.
Mandanten weigert sich jetzt und will unbedingt eine Rechnung über 150,00 €. Chef meint, ist doch egal, schicken wir halt eine Rechnung über 150,00 € an ihn.
Aber das geht doch gar nicht, oder? Oder kann ich ihm eine Rechnung ohne Rechnungs-Nr. erteilen und - wenn er dann zahlt - die 150,00 € auf die eigentliche Rechnung buchen?
Brauche Hilfe...
Darf man Rechnung nur über SB erstellen?
- Liesel
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Die Rechnung, die an die RSV übersandt wurde, ist doch auf die Mandantschaft ausgestellt. Eine neue Rechnung kann daher nicht erstellt werden.
LEBE DEN MOMENT
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Ja, sehe ich genauso - aber Chef will sich mit dem Mandanten nicht rumärgern und meint, ich kann ja einfach eine neue Rechnung erstellen...weiß nicht, wie ich ihm das ausreden kann!
- BaumN
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Bereite ihm doch mal ein Schreiben an den Mandanten vor, in welchem Du dem Mandanten erklärst, warum das nicht geht. Vielleicht überzeugt ihn das ja.
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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
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Ich würde ihm eine Kostenberechnung schicken (die braucht ja keine Rechnungsnummer), in der noch mal die gesamten Kostenpositionen aufgeführt werden, abzüglich der Kostenerstattung der Rechtsschutz und mit dem Rechnungs-Restbetrag 150,00 € und darunter "(netto: € 126,05, 19% USt: € 23,95)". Dann hat der Mandant über die Gesamtkosten eine ordnungsgemäße auf ihn ausgestellte Rechnung mit Rechnungsnummer erteilt bekommen und dann noch eine gesonderte Berechnung, aus der sich die 150,00 € Selbstbeteiligung ergibt, wenn er's denn für sein Seelenheil unbedingt braucht.