Hallo Ihr Lieben,
hab nochmal eine Frage.
Uns zwar folgender Sachverhalt:
I. Instanz - LG Köln
Urteil ist ergangen - wir haben gewonnen, dann hat die Gegenseite Berufung eingelegt und auch begründet.
Wir haben dann beantragt die Berufung ZURÜCKZUWEISEN.
Daraufhin sollte ein Termin statt finden, hat es aber nicht weil die Gegenseite die Berufung zurück genommen hat...
Nun meine Frage.
Kann ich in beide Instanzen einen KFA machen ? Wenn ja, was bekomme ich für die Rücknahme der Berufung?
Eine 1,6 ? oder nur eine 1,1 ?
Vielen Dank
KFA Berufung zurückgenommen Gebühren ?
- Tine Dea
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 628
- Registriert: 23.05.2012, 09:52
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Advoline
- Wohnort: Erfurt
Hast du denn für das Berufungsverfahren schon eine Kostengrundentscheidung? Die müsste ja darauf lauten, dass der Berufungskläger die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen hat. Wenn du eine solche hast, dann kannst du sowohl für die 1. Instanz als auch die 2. Instanz einen KFA stellen. Da ihr einen Antrag gestellt habt, nachdem die Berufung bereits begründet war, entsteht für euch eine 1,6 VG
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Ich möchte nach Schottland