Moin,
habe gerade ein klitzekleines Problem. Die Hitze und mein Hirn passen nicht zusammen.
Wir haben einen Kindesvater in einem Unterhaltsverfahren gegen seine 3 Kinder gerichtlich vertreten. Das Verfahren wurde bei Gericht unter einem Aktenzeichen geführt. Bei uns wurden drei Akten angelegt. Rechne ich die Gegenstandswerte nun zusammen und mache eine Kostenrechnung? Oder mache ich pro Kind eine Kostenrechnung?
Das Verfahren wurde bislang übrigens nicht "abgeschlossen", es ruht vor sich hin.
Sonnige Grüße aus dem heißen Norden
Bipe
Berechnung Gegenstandswert Kindesunterhalt bei 3 Kindern
- Tine Dea
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 628
- Registriert: 23.05.2012, 09:52
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Advoline
- Wohnort: Erfurt
Ja diese Hitze Schlimm....
Zu deiner Frage: §§ 51, 33 FamGKG. Die Werte werden zusammengerechnet und nur eine Abrechnung erstellt
Zu deiner Frage: §§ 51, 33 FamGKG. Die Werte werden zusammengerechnet und nur eine Abrechnung erstellt
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Ich möchte nach Schottland