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Korrespondenzanwalt

Verfasst: 22.07.2014, 08:49
von Sophie92
Hallo, habe mal eine Frage.

Mein Anwalt war in einer Scheidungssache Korrespondenzanwalt.
Also ganz logisch max. eine 1,0 VG nach 3400 VV RVG.

Jetzt hat er aber auch einen von drei Gerichtsterminen (zwei am Syke durch VB, einen am AG Plauen durch meinen RA) wahrgenommen, wo nur unsere Mandantin angehört wurde. Entsteht hier dann eine normale Terminsgebühr?

Vielen Dank im Voraus =)

Re: Korrespondenzanwalt

Verfasst: 22.07.2014, 09:53
von AliceImWunderland
Im Prinzip schon, aber was habt Ihr denn dem Hauptbevollmächtigten vereinbart? Wie sieht Eure interne Gebührenregelung aus?