Korrespondenzanwalt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Sophie92
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 22.07.2014, 08:44
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

22.07.2014, 08:49

Hallo, habe mal eine Frage.

Mein Anwalt war in einer Scheidungssache Korrespondenzanwalt.
Also ganz logisch max. eine 1,0 VG nach 3400 VV RVG.

Jetzt hat er aber auch einen von drei Gerichtsterminen (zwei am Syke durch VB, einen am AG Plauen durch meinen RA) wahrgenommen, wo nur unsere Mandantin angehört wurde. Entsteht hier dann eine normale Terminsgebühr?

Vielen Dank im Voraus =)
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

22.07.2014, 09:53

Im Prinzip schon, aber was habt Ihr denn dem Hauptbevollmächtigten vereinbart? Wie sieht Eure interne Gebührenregelung aus?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Antworten