Gegenstandswert Aufhebung Rente
Verfasst: 21.07.2014, 16:07
Hilfe, ich steh grad völlig auf dem Schlauch.
Sachverhalt:
Mandant bekommt Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Rentenversicherung erfährt von Einkünften aus einer Nebentätigkeit und erlässt darauf hin einen neuen Bescheid, wonach die Rente nicht mehr gezahlt wird und die überzahlte Rente zurück gezahlt werden soll.
Wir legen Widerspruch ein und begründen entsprechend, jetzt hat die Rentenversicherung einen neuen Bescheid erlassen: Rente wird weiterhin nicht mehr gezahlt, aber die Rückzahlung wurde aufgehoben.
Des Weiteren sagt die RVS, dass die Kosten der Rechtsverfolgung zu 2/3 von dort übernommen werden.
Meine Frage bezieht sich jetzt auf den Gegenstandswert. Aus dem Bauch heraus würde ich jetzt sagen, bisherige Rente x 12 plus den geforderten Rückzahlungsbetrag. Bin mir aber nicht wirklich sicher.
Sachverhalt:
Mandant bekommt Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Rentenversicherung erfährt von Einkünften aus einer Nebentätigkeit und erlässt darauf hin einen neuen Bescheid, wonach die Rente nicht mehr gezahlt wird und die überzahlte Rente zurück gezahlt werden soll.
Wir legen Widerspruch ein und begründen entsprechend, jetzt hat die Rentenversicherung einen neuen Bescheid erlassen: Rente wird weiterhin nicht mehr gezahlt, aber die Rückzahlung wurde aufgehoben.
Des Weiteren sagt die RVS, dass die Kosten der Rechtsverfolgung zu 2/3 von dort übernommen werden.
Meine Frage bezieht sich jetzt auf den Gegenstandswert. Aus dem Bauch heraus würde ich jetzt sagen, bisherige Rente x 12 plus den geforderten Rückzahlungsbetrag. Bin mir aber nicht wirklich sicher.