Strafverfahren; Einstellung 170 II StPO; Kostenersatz
Verfasst: 21.07.2014, 10:39
Guten Morgen,
gehört nicht primär in dieses Forum:
ein gegen unseren Mandanten geführtes Strafermittlungsverfahren wurde nach § 170 II StPO eingestellt.
Während des Verfahrens war eine Begutachtung erforderlich; der BS hatte die Gutachterrechnung erhalten und bezahlt (er wusste zwar,
dass an den Vorwürfen nichts dran ist, aber nicht, ob er zahlen muss oder nicht..).
Jetzt die Frage: bekommt er das Geld (250€) zurück und wenn ja, von wem?
gehört nicht primär in dieses Forum:
ein gegen unseren Mandanten geführtes Strafermittlungsverfahren wurde nach § 170 II StPO eingestellt.
Während des Verfahrens war eine Begutachtung erforderlich; der BS hatte die Gutachterrechnung erhalten und bezahlt (er wusste zwar,
dass an den Vorwürfen nichts dran ist, aber nicht, ob er zahlen muss oder nicht..).
Jetzt die Frage: bekommt er das Geld (250€) zurück und wenn ja, von wem?